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Es foff keine Stempelgebühr mehr ass 45 kr. und weniger als 7 kr. betragen, wenn das Papier auch eine größere Dimension als das Großregister, und eine klei­nere als der h übe Bogen Kleinpapier haben sollte-

Die im Handel üblichen Wechsel oder andere verkäufliche Papiere sind, zur Begünstigung des Handels ebenfalls, einem, nicht nach Maßgabe der Summen sich bestimmenden, sondern gleichförmigen Stempel unterworfen. Die Gebühr für ein jedes einfache Blatt, Ln der für die Wechsel üblichen Form, ist auf iZ kr. fest­gesetzt, und es können die Kauf- und Handelsleuten ihr eignes zu Wechsel be­stimmtes Papier, unausgefüllt, an die Direktion des Stempelwesens, zur Stem­pelung, einsenden.

Die vorstehende Preise-Bestimmung für die verschiedenen Dimensionen des- Papiers, macht demnach 6 verschiedene Stempel erforderlich.

Zweitens, Stempel-Gebühr nach Verhaltniß der Summen.

Diese Gebühr betragt fünfzehn Kreuzer von Zov st. und darunter, einschließ­lich und ohne Bruch, wie hoch sich auch die Summen der Handschriften oder Schuld­verschreibungen belaufen mögen.

Für solche Handschriften und Schuldverschreibungen, sollen 2O Stempel für nachstehende Preißen und Summen eingeführt werden, und zwar:

Preist.

Nro.

fl.

kr.

Gulden.

Gulden.

I. von

i

15

für

500

UNd

darunter.

U, -

i

30

t

500

bis

1,000

IN. -

-

45

i

1,000

1,500

IV. -

1

i

i

1,500

-

2,000

V. -

1

15

i

2,000

r

2,500

VI. $

1

30

;

2,500

-

3,000

Nro.