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, f 2) Die Akten der Gerichtsdiener so wie die Abschriften und Expeditionen, die sie auszufertigen authonsirt sind.
3) Die Verhandlungen und Protokolle aller angestelltsn Beamten, denen die Befugniß zustehet, Protokolle zu führen, so wie a Üe aus Protokollen auszufer- tigende Auszüge und Expeditionen.
4) Die Verhandlungen und Nrtheilssprüche der Fn'edensgen'chte, der Polizei und der Iustizstellen, so wie die Auszüge, Abschriften und Expeditionen, die von ihnen desfalls ausgefertiget 'werden.
5) Die besonderen Verhandlungen der Friedensrichter und ihrer Gerichtsschreiber; diejenigen der anderen Richterstellen und Kommissarien, welche von Denselben ausgenommen werden, desgleichen die Auszüge, Abschriften und Expeditionen , die darüber ausgefertiget werden.
6) Die Verhandlungen der Sachwalter oder Vertheidiger bei den Gerichten, so wie die Abschriften oder Ausfertigungen, die davon gemacht werden.
7) Die Gutachten, Denkschriften, Bemerkungen nnd summarische Auszüge der Rechtsgelehrten und Vertheidiger.
8) Die Akten der konstituirteu Verwaltungs-Authoritaten, die der Eknregi- strirung unterworfen sind, so wie alle Ausfertigungen und Auszüge der Verhandlungen und Beschlüsse derselben.
9) Die Vitt- und Denkschriften, (wenn sie auch die Form eines Briefes haben) die den Ministern, allen konstituirtenVerwaltungen, so wie den öffentlichen Stellen und Administrationen eingerekcht werden.
10) Die Verhandlungen zwischen Privatpersonen mit Privat-Uuterschrift, die Duplicate der Rechnungen von Privat-Einnehmern oder Geschäftsführungen.
n) Uiberhaupt alle öffentliche und Prlvathandlungen, Schriften, Auszüge, Abschriften und Ausfertigungen, die ein Recht oder Verbindlichkeit begründen sollen oder können, oder die als Obligation, Quittung, Rechtfertigung, Klage oder Vertheidigung vorgebracht werden sollen oder können.
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