II

Nämlich

Gesetz über die Einregistrirungsgebühren.

Benennung

der

modificirten Gebühren

Betrag der Gebühren.

nach dem Tarif in Frankreich.

vermindert.

Minus.

Anmerkungen.

t) Gebühren beimVer- kaufe von Immobilien

4perLcnt.

3 p.Cent.

2) gleichfalls, bei Ver- lassenschaften von Im­mobilien,welche auf Sei.- unverwandte übergehen 5 id.

z) gleichfalls beiVerlaft 'enfchaften von demWer- che vonMvbilien, bis auf :ie Summe von 2000 fl. mschließlich, welche ouf 7 Blutsverwandte überge­ben. \ id.

4 id.

1 perCent.

Aus dieserModifikation, ergiebt sich, daß die G? bühren dieserArt br au fig um -z- reduzirt find.

I id.

Diese Verminderung beträgt beiläufig £ der Gebühr.

id.

4) Kriegssteuer

5) Gerichtsschreiberei undHypothekengebühren

6) Gebühr von Fracht­briefen

7) Gebühr von Wech- ftlbriefen

~ der (Sin* registrirung und Stem­pelgebühr.

30 Ir.

^öderEin^ registlirungl und Stem-I pelgedühr. s

Diese Gebühren werden in demGroßherzogthum nicht erhoben.

von 15 kr. lür alle bis 5 fl Wechsel.

15 kr.

von 20 kr. bis 5 fl.

Art.