II
Nämlich
Gesetz über die Einregistrirungsgebühren.
Benennung
der
modificirten Gebühren
Betrag der Gebühren.
nach dem Tarif in Frankreich.
vermindert.
Minus.
Anmerkungen.
t) Gebühren beimVer- kaufe von Immobilien
4perLcnt.
3 p.Cent.
2) gleichfalls, bei Ver- lassenschaften von Immobilien,welche auf Sei.- unverwandte übergehen 5 id.
z) gleichfalls beiVerlaft 'enfchaften von demWer- che vonMvbilien, bis auf :ie Summe von 2000 fl. mschließlich, welche ouf 7 Blutsverwandte übergeben. \ id.
4 id.
1 perCent.
Aus dieserModifikation, ergiebt sich, daß die G? bühren dieserArt br au fig um -z- reduzirt find.
I id.
Diese Verminderung beträgt beiläufig £ der Gebühr.
id.
4) Kriegssteuer
5) Gerichtsschreiberei undHypothekengebühren
6) Gebühr von Frachtbriefen
7) Gebühr von Wech- ftlbriefen
~ der (Sin* registrirung und Stempelgebühr.
30 Ir.
^öderEin^ registlirungl und Stem-I pelgedühr. s
Diese Gebühren werden in demGroßherzogthum nicht erhoben.
von 15 kr. lür alle bis 5 fl Wechsel.
15 kr.
von 20 kr. bis 5 fl.
Art.

