Comits der Loge formiren und die in her Loge zu propon',^ rende» Gegenstände vorbereiren.

4« Daß in jedem Sprengel die schottische Loge die unmittelbare Aufsicht über die symbolischen Logen füh, ren solle.

5. Die vorige Ordenskleidung im Innern des Ordens solle beibehalten werden.

6. Der Freimaurerorden wurde in acht Provinzen getheilt ( das Alles ohne die englischen Logen auch nur zu Raihe zu ziehen und ohne auf die Menge der diffentirem den Logen auf dem festen Lande überhaupt, und in Deutsche laud insbesondere, Rücksicht zu nehmen!)

Vor seiner Abreise übergab des Großmeisters Eminenz dem L. C. v. H. den Vorsitz, um den Convent zum Schluffe zu bringen. Da aber dieser hochw. Br., welcher vorher Coadjutor des Heermeisters gewesen war, von den Der putirten keine Ernennung für diese Würde erhalten hatte, und da überdem der Convent keine andern Resultate gab, als noch größere Uneinigkeit, wie zuvor; so ließ derselbe sich von dem hochwürdigsten Großmeister unserer höchsten Loge in London zum e n g l i sch e n P r o v i n z i a lg r o ß r Meister von Dänemark und Norwegen ernenr nen; ein Schritt, wodurch er seinen Uebergang jit utu ferm Systeme uothwendig dokumentirte. Am 22. November 1792 erschien eine königliche Kabinetsordre, wodurch angezeigt wurde, daß in der ganzen dänischen Monarchie keine Loge geduldet werden solle, welche L. C. v. H. nicht für ihr Oberhaupt erkenne. (s. das Altenbur/ ger Konstitutionsbuch.) Zn der dänischen Monarchie war