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f$m Nationen angenommen ist. Ern Mann, der sich eine Frau nimmt, besitzt dieselbe nicht für sich allein; sondern er ist verbunden, an derselben, wie an einem' §Müliengute, auch seine Brüder theilnchnren zu lassen.
Die Leremonien bep ihren Vermählungen sind sehr einfach. Die Ehen sind bey den Chingülaisen nur von kurzer Dauer; und auch der kleinste Beweggrund gibt Lcp, diesem Volke schon hinlängliches Recht zur Ehe» scherduug.
Ibre Leichen-Ceremomen sind viel weitläufiger und feyerlicher, als jene ihrer Vermählung. Unter andern aber werden Leute vom gemeinen Stande ohne alle andere Ceremonie zur Erde bestattet, indem man ihren Körper bloß in eine Strohmatte einwickelt. Alle Haus- geräthschaftcn, Kleidungs-und Einrichtungsstücke des- Verstorbenen werden samt ihm in die Erde verscharret; und seine Erben behalten sich sonst nichts auf, als die nothwendigen Werkzeuge, die zur Bearbeitung und Bestellung des Feldbaues erforderlich sind.
Diese Insulaner machen sich übrigens durch ihre Liebeswerke, die sie nicht nur allein an ihren Landsleuten, sondern auch an Fremden ausüben, sehr erm
psehlungswürdig, ./

