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Die Vielweiberey ist unter diesen Völkern nicht er­laubt. *) Die dasigen Mädchen stnd auf ihre jungfräu­liche Reinigkeit gar nicht stolz; sie gönnen einem Je­den, welcher sie nur genugsam zu bezahlen bereitet ist, ohne Anstand, Beschwerde und Widerrede ihre Gunst. Der Preis dieser lasterhaften Schändung und Enteh­rung dienet ihnen alsdann, sich nach und nach einen Brautschatz zu sammeln, welchen sie ihren künftigen Ehemännern mitbringen. '

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*) Der Leser beliebe sich an das erst Gesagte zu erin­nern.

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