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chen für die Seele des Verschiedenen oder für die Gesundheit des Kranken ein Va­ter Unser und Ave Maria auf den Knien oder, wäre dieses nicht möglich, nach Möglichkeit andächtig bethen wird.

3) Wer sich bei irgend einer von die­ser Bruderschaft angestellten Andacht, als da sind Aemter, Predigten, Bittgänge rc. einfindet.

4) Wer an einem gemeinen Wochen­tage der heil. Messe beiwohnt.

... 5) Wer vor dem Schlafengehen sein Gewissen fleißig erforschet.

6) Wer Kranke in ihren Häusern, oder Spitälern, oder auch Gefangene be­sucht.

IV. Station Ablaß.

Alle Mitglieder dieser Bruderschaft, wenn sie an einem Tage der 40 tägigen Fasten, oder zu andern Zeiten der ange­setzten römischen Stationen, die Kirche der Bruderschaft, oder wo keine solche ist, die Haupt-Kirche des OrtS, an dem sie sich befinden, andächtig besuchen, und daselbst