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Es ist nicht mehr als billig, daß die Männer, welche bisher das Hamburgische Staatswesen verwaltet haben, so viel als möglich bei dem neuen wieder angestellt werden, und daß sie jedenfalls das Amts­gehalt behalten müssen, welches ihnen bis jetzt bewilligt war, selbst wenn die neu zu übernehmende Stelle für weniger Gehalt verwaltet werden müßte.

Es konnte meine Absicht nicht sein, in diesem Entwürfe einen aus­gearbeiteten Verfassungs-Entwurf geben zu wollen, was jedenfalls den Männern, welche dazu auserwählt worden, überlassen bleiben muß. Nur mit einigen Hauptzügen wollte ich meine Ideen für eine gerechte Verfassung der Hamburgischen Republik entwerfen. Ich wollte nichts Geflicktes, nichts Halbes, und doch nicht ganz von den Vorzügen un­serer bisherigen Verfassung lassen, die einmal von so vielen Bürgern lieb gewonnen ist. Wie man leicht sehen wird, ist die ausübende Ge­walt des Senates erhöht und die richterliche und gesetzgebende ihm genommen. Der Venvaltungsrath tritt an die Stelle der Kämmerei und Oberalten, doch von den kundigsten Bürgern unter den Edelsten des Volkes gewählt! Der Gesetzgebungsrath tritt an die Stelle der Sechsziger und Einhundertachtziger, mit erweiterten Befugnissen frei von der conventsberechtigten Bürgerschaft gewählt. Die convents­berechtigte Bürgerschaft, bisher nur einen Theil des Volkes vertretend, nimmt den ganzen tüchtigen Bürgerstand in sich auf, behält ihr per­sönliches Stimmrecht und vertritt das gesammte Volk.

Auf jede Weise suchte ich dafür zu sorgen, daß nie die Regierung und Gesetzgebung eine Ansicht durchführen könnte, die dem durch die