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ju dessen Verfertigung eine vorzügliche Geschicklichkeit, eine durch Uebung erlangte besondere Fertigkeit und Kunst erfordert wird.

Mit der Verfertigung solcher Arbeiten, zu welchen immer eine nöthige Anweisung und besondere Uebung ge- hört, beschäftigen sich überhaupt die Künste, Handwerke und Professionen, und diese Arbeiten sind alsdann ent­weder mechanische, oder chemische. Die mechani­schen Arbeiten sind diejenigen, welche hauptsächlich nur die Formen und die äußere Beschaffenheit gewisser Kunst­oder Naturprodukte verändern, da hingegen die chemi­schen sich mit der innern Beschaffenheit der Körper, mit der Zerlegung ihrer einzelnen Bestandtheile und der Hin, zusetzung anderer Körper beschäftigen. Die mechanischen Arbeiten geschehen theils mit den Händen und mit einfa, chen Werkzeugen, theils aber geschehen sie auch mit zu­sammengesetzten Werkzeugen, durch Hülfe gewisser Ma­schinen, welche alsdann wiederum entweder durch Men, schenkräfte, oder durch gewisse Kräfte der Natur, durch Wasser, Wind, Dämpfe u. dergl. in Bewegung gesetzt