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Zeugnisse von Brnchkranken über gut geleistete Dienste liegen in großer Anzahl nur für Bruchkrankt bei mir zur Einficht bereit, hier folgende Auszüge hingegen sollen in Zürich und Bern zur Zufriedenheit bestandene Prüfungen beurkunden.
Da Herr Bruchbandagist Z. G. Rauch von Dießenhofen bet einer Prüfung sich ausgewiesen hat, daß er vollkouimen genügende Kenntnisse in der kunstgerechten Verfertigung und Anlegung von Bruchbandagen besitze, so wird demselben hiezu die Bewillignag von dem GesundheitSrath ertheilt.
Zürich, den LS. Oktober 1834.
Zm Namen des GefundheitS-RatheS des Kantons Zürich.
(L. 8.) Der Sekretär, D. I. R. Köchlin.
Herr Bruchbandagist Rauch!
Auf die von Seite der Sanitätskommisston über die durch daS SanitätSkollegium mit ihnen abgehaltene Prüfung hat das Departement des Innern die Bewilligung zur Anlegung und Verkauf ihrer Bandagen ertheilt und uns beauftragt. Ihnen dieß zu eröffnen. Mit Hochschätzung.
Bern, den 16. September 1835.
Der Präsident der SanitätSkommisfion, v. Morloi.
Der Sekretär, Hunziker.
Anmerkung. Die Bandagen werden mit dauerhaftem Leder überzogen. Wer mit kleinern Brüchen behaftet ist, soll eS ausführlich melden, dann kann jede Sorte fs keicht und dünn gearbri-

