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brauch einer geheimen Gesellschaft zu verhü­ten , theils um bereits eingerissenen Mifsbräu- chen zu steuern, und einem politischen Unge­heuer die Schwingen zu lähmen, Verbote ge­gen sie erlassen, und sie zu vernichten gesucht, Lafstuns, meine Brüder , der Kirche unsern Dank für ihr grofsmüthiges Zutrauen dadurch entrichten, dafs wir fortfahren, ihre Zwecke in den unsrigen zu befördern, und lafst uns durch Offenheit in Darlegung unsers Zwecks, als womit sich die maurerische Verschwiegen­heit vollkommen vereinigen läfst, die Staats­gewalten überzeugen, Duldung sei das we­nigste, was der Staat unsrer Verbindung schul­dig sey, und er wage durchaus nichts, wenn er die Logen, wie jedes andre mystische, oder moralische Korpus, in der Eigenschaft akti­ver Bürger anerkenne!

Wollte irgend eie Glaubensrichter und In­quisitor, welcher die Maurerei für ein der Re­ligion Gefahr bringendes oder Gefahr drohen­des Institut ansprach, oder ein Staatsmann ver­möge der ihm obliegenden Sorgfalt, allen Schaden von dem gemeinen Wesen abzuhalten, die Maurerei nach Kräften vertilgen; so würde jede der ächten Johannismaurerei ergeben^ Loge sich leicht von dem Verdachte gefährli-