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brauch einer geheimen Gesellschaft zu verhüten , theils um bereits eingerissenen Mifsbräu- chen zu steuern, und einem politischen Ungeheuer die Schwingen zu lähmen, Verbote gegen sie erlassen, und sie zu vernichten gesucht, Lafstuns, meine Brüder , der Kirche unsern Dank für ihr grofsmüthiges Zutrauen dadurch entrichten, dafs wir fortfahren, ihre Zwecke in den unsrigen zu befördern, und lafst uns durch Offenheit in Darlegung unsers Zwecks, als womit sich die maurerische Verschwiegenheit vollkommen vereinigen läfst, die Staatsgewalten überzeugen, Duldung sei das wenigste, was der Staat unsrer Verbindung schuldig sey, und er wage durchaus nichts, wenn er die Logen, wie jedes andre mystische, oder moralische Korpus, in der Eigenschaft aktiver Bürger anerkenne!
Wollte irgend eie Glaubensrichter und Inquisitor, welcher die Maurerei für ein der Religion Gefahr bringendes oder Gefahr drohendes Institut ansprach, oder ein Staatsmann vermöge der ihm obliegenden Sorgfalt, allen Schaden von dem gemeinen Wesen abzuhalten, die Maurerei nach Kräften vertilgen; so würde jede der ächten Johannismaurerei ergeben^ Loge sich leicht von dem Verdachte gefährli-

