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Es hat zwar auch das bürgerliche Leben seine Feste und soll fie haben; denn es ist nöthig, daß sich der Mensch aus dem engern Kreise seines Hauswesens sowie seiner Amts- und Berufs-Verhältnisse herausstelle und ?

für Gemeinsinn wie für Liebe zum Vaterlande sein Herz wecke und empfänglich mache.

Es verlangt jedoch auch mit demselben Rechte die eigentliche Kinderwelt entweder ihren alljährlichen oder doch in gewissen Zeiträumen ihren Tag, da dieselbe dem Genüsse schuldloser und heiterer Freude sich über­lassen darf; und wird ihr ein solcher unter gehöriger Leitung und Aufsicht, und auf zweckmäßige Weise ge­geben, so kann er nur bildend und heilsam für sie sein hinsichtlich des Fleißes, des Gehorsams und der Liebe, so sie gegen sich, gegen ihre Eltern und Lehrer, sowie gegen ihre Mit-Iugendgenossen zu beweisen hat; wes­halb sich auch Bildner und Freunde der Jugend je län­ger je mehr die Veranstaltung von Kinderfesten zum freudigsten und süßlohnendsten Geschäfte machen.

Von dieser Seite die Sache angesehen, möchte es zwar scheinen, als sollte man in unfern Zeiten keine ^ Veranlassung mehr haben, die Zweckmäßigkeit von Kin­der- oder Jugendfesten erst Nachweisen zu müssen. Allein da es noch immer gar Manche gibt, welche mit unfern vaterländischen Einrichtungen nicht von Herzensgrund sich befteunden können; gar Manche, welche selbst beim

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