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Jnsbesonders ist die genaue Festsetzung aller derjenigen Akte, welche zu ihrer Giltigkeit der Genehmigung des Gerichtes bedürfen, geeignet, solche Nachtheile unmöglich zu machen.
Der Gemeinde kann in diesen Angelegenheiten insofern ein Einfluß eingeräumt werden, als sie, nachdem sie ohnehin für die Verwahrung ihres eigenen Vermögens und der ärarischen (Steuern) Gelder mit den nöthigen Lokalitäten versehen sein muß, sehr leicht und ohne Gefahr für die Pflegebefohlenen auch die Verwahrung des Vermögens der in ihrer Gemeinde lebenden Pupillen und Curanden besorgen kann.
Bei dieser Gelegenheit müssen wir uns gegen die Errichtung der Cumulativ-Waisenkassen aussprechen, da damit dem Staate wieder eine Masse von Geschäften zuwächst, die besser von den Vormündern und Familienräthen einerseits und Sparkassen und andern Kreditsinstituten anderseits besorgt werden.
VIII.
Ein bereits seit Jahren bestehendes und als tüchtig bewährtes Institut ist das N o t a r i a t s i n st i t u t — so reckt dazu geeignet, den Gerichten viele Funktionen abzunehmen.

