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also das Gesetz keine Begünstigung, sondern nur ein Recht ist, das er gleich uns erworben.

§. 22 .

Das Petitionsrecht und das Recht zur Bildung von Vereinen steht allen Staatsbürgernzu. Besondere Ge­setze werden die Ausübung dieser Rechte regeln.

Um die Forderungen des Volkes, in deren Gewährung es die Ab­hilfe eines Uebelstandes, überhaupt die Verbesserung seiner Lage ge­wahrt kennen zu lernen, müssen dieselben in eine gewisse Fassung gebracht und vorgetragen werden. Das Recht dazu ist unter dem Petitionsstel­len verstanden. Daß früher davon keine Rede war, wißt ihr wohl Alle, wir mußten Alles mit dankbarer Ergebung annehmen, Erleichterungen waren es nie, sondern nur Belastungen, und auch diese mußten wir als eine Gnade, als ein Zeichen ansehen, daß sich die Regierung unser erin­nere. Run steht es jedem von uns frei, wenn er sich und die Seinigen in irgend etwas belastet wähnt, einen Antrag zu stellen. Die Art und Weise aber wie dabei vorgegangen werden wird, wird erst später be­stimmt werden.

Ein eben so großes Recht ist den Staatsbürgern eingeräumt in der Befugniß zur Bildung von Vereinen. Vorher sah man schon Gesuche zur Bildung von Vereinen scheelen Blickes an, und bewilligte siefast nie, und jede Gesellschaft, die sich regelmäßig an einem Orte und aus denselben Gliedern zu versammeln pflegte, war als anrüchig unter das spä­hende Auge der Polizei gestellt, und jede ihrer Lebensäußerungen mit ängstlicher Sorgfalt beobachtet. Alle unsere Vereine, die wir besaßen, wa­ren landwirthschaftliche denn da hat man es mit Vieh und Gräser zu thun oder Musik- und vielharmonische Vereine, da wa­ren wieder nur Instrumente die Hauptsache. Bei beiden war eben keine Gefahr, höchstens daß nach Bildung der erstem der Boden noch weni­ger trug, als zuvor, weil man die Wirksamkeit auch eines solchen Vereins durch Beschränkungen aller nur denkbaren Art lähmte, bei letztem, daß man über nichts als die Musik raisonnirte. Da kannte man aber auch kein Maß, darüber konnte man schreiben was man wollte, nur nicht etwa eines Liedes erwähnen, wie: Allo»» enfans de lapatrie, oder: Was ist des Deutschen Vaterland? Oder gar: vor Warschau schwuren Tausend auf den Knien, da konnte man gleich auf die Wach­stube kommen. Run können sich aber Vereine bilden so viele als wol­len. Um jeden Paragraph unserer Constitution wenn sie vollendet sein und alle dazu gehörigen Gesetze erlassen sein werden, zu wahren und von verfassungswidrigen Eingriffen zu schützen, kann sich ein Verein bil­den. Ihr seht es, es bestehen auch schon solche Vereine und zwar sind es bald konservative, d. i. solche, welche beim Alten, also beim Schlech­ten bleiben wollen, um nur mit der Freiheit zu schillern,'und opposi-