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Weil es aber in Oesterreich Zweck ist, durch die Vollendung der Eisenbohnen den allgemeinen Wohlstand zu heben und der Gemeinnützigkeit in erster Reihe zu dienen, so darf kein solches Mittel dazu angewendet wer­den, welches, wie die Privatspekulation, diesen Zweck nur als Aushängeschild trägt, und cs wird der Staat, um die freie Konkurrenz vorerst in das rich­tige gemeinnützige Geleise zu bringen, wenigstens die im 3. Abschnitte dieser Schrift bezeichnete Serie der wichtigeren Eisenbahnlinien selbst ans- zuführen haben.

Die Berufung darauf, daß nach dem Prinzipe der freien Konkurrenz bei dem Eisenbahnwesen in anderen Staaten günstige Resultate erzielt worden sind, ist für Oesterreich nicht stichhältig; weil in den bezogenen anderen Staaten eine reiche Industrie als Mittel zum Zwecke bereits vor­handen war, während sie hier erst der Zweck selbst ist, welcher erreicht wer­den soll.

Wollte man in dem vorliegenden Falle die freie Konkurrenz der Privatindustrie in ihrem wahren Sinne d. i. ohne Staatsgarantie ver­stehen, so ist bei dem bereits erwähnten Uinstande, daß die Aktien der schon bestehenden Privat - Eiscnbahngesellschaften weit unter ihrem Nennwerthe stehen, und wo das Vertrauen für solche Kapitalsanlagen so vollständig verwirkt ist, daß die letztkonzessionirten Eisenbahnunternehmungen trotz der zugestandenen Staatsgarantie kein Geld zu ihrer Ausführung finden können, nicht abzusehen, wie auf dem Wege der freien Konkurrenz ohne Staatsgarantie auch nur die rentabelsten Bahnlinien ausgeführt wer­den sollen.

Dieses System ist für die Vollendung des Eisenbahnnetzes in Oester­reich materiell ganz unmöglich, während die freie Konkurrenz mit Staats­garantie durch die bereits geschilderte Erfahrung in Oesterreich dem Zwecke nicht entsprochen und zu einer Krise der Ohnmacht auf diesein Felde geführt hat.

Uebrigeus ist auch bei dem System der freien Konkurrenz im Eisen­bahnwesen das Monopol mit seinen gemeinschädlichen Folgen nicht ganz auszuschließen möglich, indem alle jene Bahnen, welche zwischen langen Gebirgszügen oder überhaupt in einem solchen Terrain angelegt werden, wo nur eine Tra^e existiren kann, ein faktisches Monopol bekommen, sowie auch durch den Umstand, daß für die freie Konkurrenz auf diesem Felde in* Oesterreich noch nicht die genügenden Mittel vorhanden sind, in den zuerst angelegten Bahnen, deren geringer Ertrag die Konkurrenz nicht anlocken