wllenit eine bis zur Stunde erbaltene vollkommene Integrität meiner männlichen Würde; wenn mehr als zwanzigjährige selbstständige, mit gutem Erfolg geführte Amtsfnnktionen, wenn unermüdlicher Eifer in Handhabung der Gesetze und Vollziehung der höchsten Befehle, wenn mein aus inniger Ueberzeugnng des Bessern geführtes häusliches Leben, welches auch den strengsten Anforderungen moralischer und politischer Natur genügen muß, noch eine solch' schwere Beschuldigung Hervorrufen kann, wie sie mir im obigen Betreffe gemacht wird, so ist Beschuldigung und Ehrenrettung um jeden Preis die Tugend des Tages geworden, und wehe dem, der, als Gegenstand einer solchen wenigstens höchst indiskreten Beschuldigung, überdieß ohne Untersuchung und Würdigung der obwaltenden Verhältnisse, sogleich gerichtet wird, könnte derselbe Angeschuldigte sich nicht mit gutem Bewußtseyn seiner wohlerfüllten und niemals verletzten Amtspflicht und persönlichen Würde in diese seine wahre Tugend hüllen.
Zur Wahrung meiner persönlichen Ehre, und in Beziehung auf das Wohl meiner Familie bin ich daher gedrungen, mich hiemit feierlich gegen die tief verletzende Anschuldigung wegen absichtlicher Amtsehrenbeleidigung zu verwahren, indem eine solche Handlungsweise mir nach Stellung und Charakter nicht zugemuthet werden kann und darf, ohne mir zugleich auch Unbesonnenheit, Mißkennnng des obrigkeitlichen Ansehens, kurz ein gänzlich frivoles, unwürdiges Betragen zu insinuiren. Eine absichtliche böswillige Minderung des Ansehens einer Cor-