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Von
Zeichnung und Entwerfung der
Landcharten.
Erstes Kapitel.
Vorläufige Begriffe.
H. i.
Erklärung, ^ine Landcharte ist elneZeich- nung oder Abbildung von einem Stücke der Erdfläche, und den darauf befindlichen Ländern, samt deren natürlichen und politischen Gränzen, Abtheilungen, Flüssen, Städten, Dörfern und andern merkwürdigen Gegenständen^
Man unterscheidet geometrische Charten und geographische. Erftere erstrecken sich nur über ein kleines Stück der Erdflachein so ferne man es ohne merklichen Fehler für eine ebene Flache .-annehmen, und mit den darauf befindlichen Gegenständen nach den Regeln der praclifchen Geometrie entwerfen kan.
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