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Von

Zeichnung und Entwerfung der

Landcharten.

Erstes Kapitel.

Vorläufige Begriffe.

H. i.

Erklärung, ^ine Landcharte ist elneZeich- nung oder Abbildung von einem Stücke der Erdfläche, und den darauf befindlichen Ländern, samt deren natürlichen und politischen Gränzen, Abtheilungen, Flüs­sen, Städten, Dörfern und andern merkwür­digen Gegenständen^

Man unterscheidet geometrische Char­ten und geographische. Erftere erstrecken sich nur über ein kleines Stück der Erdflache­in so ferne man es ohne merklichen Fehler für eine ebene Flache .-annehmen, und mit den darauf befindlichen Gegenständen nach den Re­geln der praclifchen Geometrie entwerfen kan.

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