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und die ökonomischen Hülfsquellen wurden, mit Ausnahme des vom lobt. Stadtrathe erhaltenen jährlichen Beitrages zu Gaben zuerst von fl. 60 und den benöthigten Scheiben, später aber, nachdem der Fond so geäufnet war, daß er dem Bedürfen voll­ständig entsprach, aus welchem Grunde die Gesellschaft auf die bisher von dem Stadtrath erhaltene jährliche Gabe von fl. 60 im Jahr 1833 freiwillig zu Gunsten des Stadt-Aerars verzich­tete, nur noch auf die unentgeldliche Ablieferung aller benöthig- ten Scheiben, auf den Eifer der Gesellschafter und ihre eigenen Kräfte reduzirt.

Die Gesellschaft glaubte bet ihrer Reorganisation im Jahr 1799 ihr Interesse nicht besser wahren zu können, als dadurch, daß sie beschloß, die Vorsteherschaft solle aus einem von ihr aus der Mitte der Gesellschaft zu wählenden Präsidenten (Obmann), und wie bisher, dem Schützenmeifter, zwei beständigen und fünf auf 4 Jahre gewählten abänderlichen Siebnern bestehen und diesen die Leitung aller Angelegenheiten übertragen sein. (Im Jahr 1836 wurde dann noch beschlossen, der Vorsteher­schaft anstatt des bisherigen bezahlten Platzschreibers einen unbezahlten Aktuar aus der Mitte der Gesellschaft beizugeben.) Diese Vorsteher haben bei ihrer Erwählung keine Ehrengaben, sondern einem Beschluß zufolge jeder einen silbernen Löffel oder Gabel mit seinem Wappen der Gesellschaft zuzustellen. Die vielen Mahlzeiten wurden damals außer den während dem Sommer alle 14 Tage ftattfindenden Ordinär-Essen auf vier reduzirt, nämlich: Berchtoldstag-, Rechnungsabnabme-, Schne­pfen- und Sauerkrautmahl. Aus ökonomischen Gründen wurde jedoch beschlossen, daß bei sämmtlichen Essen dic Uerte von allen Anwesenden aus der Tasche zu bezahlen sei, und einzig bei der Rechnungsabnahme blieb die Vorsteherschaft gastfrei; jedem Mitglied derselben wird bei diesem Anlaß nach uralter Uebung der Rechenpfenning mit fl. 1 von der Gesellschaft vergütet, was wohl eine ganz gut angebrachte Ehrenausgabe der Gesell-