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fügung des Herrn O. M. Schlesinger: fünfundsiebenzig Pfund Sterling zu vergüten, und mir solche ohne Bericht in Rechnung zu stellen.
Mit achtungsvoller Ergebenheit Carl Delius.
Anmerkung. Mitunter wird statt Anweisung der Ausdruck „Akkreditiv" gebraucht, weil man glaubt, dadurch der auf jenen Papieren haftenden Stempelsteuer zu entgehen. In Hamburg ist ein dergleichen Accreditiv dem gewöhnlichen Stempel unterworfen. Auch wird ein solches Papier völlig wie ein Wechsel girirt.
Frachtbriefe, Formulare dazu uud Declarationen (Begleitscheine).
Den zwischen dem Versender der Waare und dem Fuhrmann oder Flußschiffer über die Bedingungen eines solchen Transports abgeschlossenen schriftlichen Vertrag nennt man Frachtbrief, der im Context folgende Bestimmungen enthalten muß. — 1) Den Ort, Datum und Jahreszahl der Ausstellung; 2) Name und Wohnort des Fuhrmanns oder Schiffers; 3) eine genaue Bezeichnung der Frachtstücke, als Zeichen, Nummern, Anzahl derselben, auch Angabe der darin enthaltenen Waaren; 4) genaue Angabe des Gewichts; die Pfunde unter und über Centnern werden gewöhnlich nur in Achtel-Centnern ausgedrückt; 5) die Angabe der bedungenen Fracht; ist solche vom Absender im Voraus bezahlt worden, so wird bemerkt, daß der Schiffer oder Fuhrmann die Waare frachtfrei oder franco zu liefern habe; 6) die Zeit, binnen welcher die Ablieferung geschehen soll, und Angabe der Entschädigung, welche der Fuhrmann oder Schiffer zu leisten, wenn die Waare nicht zur bestimmten Zeit geliefert wird; solche Entschädigungs-Bestimmung lautet gewöhnlich: bei Verlust der Fracht; 7) die sehr nöthige Bemerkung, daß die Waare oder Frachtstücke in guter Beschaffenheit übergeben worden sind, und daß derselbe sie eben so an den Empfänger abzuliefern habe; 8) der Betrag der Nachnahme, wenn nämlich eine solche Statt gefunden hat, der Absender also Spediteur ist; 9) die Namensunterschrift oder die Firma des Absenders.
Um dem Frachtbriefe eine bequemere Form zu geben, bricht man ihn erst in der Mitte quer durch zusammen, so daß die offene Seite nach der Brust zu liegt, und verkürzt die so erhaltenen Doppelstceifen zu einem länglichen Viereck, indem man aus der linken Seite etwa ein Drittel nach hinten zu einbricht. Ein solcher Frachtbrief wird nun auf folgende Weise adressirt:
Herrn G. F. Steinacker
in
N. I. Leipzig.
Die Bemerkung: N. I. (nebst Inhalt) ist eigentlich ganz überflüssig dabei, aber herkömmlich.
Gewöhnlich bedient man sich bei Ausfertigung der Frachtbriefe gedruckter Formulare, in denen für die veränderlichen Bestandtheile Raum gelassen ist, Hoffmann, Briefsteller. 4. Aufl. 14

