Bericht
über die
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vom Julius 1847 bis Julius 1848.
dEm 5. Novbr. 1827 geruhete Seine Majestät der Herr und Kaiser in ganz Rußland den Protestanten zu erlauben, freiwillige Beitrage zur Herausgabe und Verbreitung der heiligen Schrift unter ihren Glaubensgenossen zu sammeln, da das Lesen der heiligen Schrift nach den Grundsätzen des protestantischen Glaubens nicht nur gestattet, sondern sogar geboten wird. Zwei Jahrzehnte sind seitdem verflossen und man sollte meinen, in dieser langen Zeit hatten die Protestanten in Rußland und vornehmlich in unfern Ostseelanden keine Gelegenheit versäumt, von dieser Allergnädigsten Erlaubniß stets dankbar Gebrauch zu machen, um die heilige Schrift in jedes Haus und in jede Hütte zu bringen, wo Protestanten leben. Dies war um so mehr zu erwarten, als die Allerhöchst bestätigten Statuten der evangelischen Bibelgesellschaften in Rußland vom 14. März 1831 diesen im § 10 zur Pflicht machten, auf möglichste Beförderung ihres Zwecks, die heilige Schrift alten und neuen Bundes unter sämmtlichen in ihrem Bereiche wohnenden Protestanten möglichst auSzubreiten, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln hinzuwirken und zu dem Ende stets bemüht zu sein, einerseits dem Bibelbedürfniße unter den Protestanten abzuhelfen, andererseits deren mildthätigen Beistand für die Bibelsache zu erhalten. Leider müssen wir bekennen. daß fast 10 Jahre vergingen, ehe die Protestanten in unfern Provinzen dieses ihnen von der obersten Gewalt des Staats bewilligte unschätzbare Vorrecht, für das Seelenheil ihrer Glaubensgenossen nach den Grundsätzen ihres Glaubens und den Geboten der heiligen Schrift milwirken zu können, recht zu würdigen und zu benutzen ansingen. Seitdem ist zwar an vielen Orten ein schöner fast mit jedem Jahre erfreulich sich steigender Eifer für die Verbreitung des göttlichen Worts in unfern Landen erwacht und die heilsame Saat zu tiefer dringender Gottes-Erk-nntniß aus eigenem

