10

Als Grundsatz ist festgestellt, daß durch eine Taxation ein Landgut keine höhere Hakenzahl er­reichen kann, als die während der schwedischen Regierungszeit festgesetzte und in der Landrolle an­gegebene Hakenzahl. Auf einen Landhaken, dessen Werth durch vorangegangene Taxation genau er­mittelt worden, wird dem DarlehnS-Jmpetranten ein Darlehn von 1000 Rubel Silbermünze und 3000 Rubel Bankasstgnation ertheilt.

zürn siebenten Kapitel:

Von Beitreibung der rückständig ge­bliebenen Zinsen, und wie zu verfahren, wenn das Vermögen des Debitors in Concurs gerätst."

Sobald von einem der Creditcasse verpfände­ten Gute die Zinsen in Termin nicht eingehen, wird dasselbe unter Sequester gestellt, und, bis der Rückstand berichtigt ist, in Disposition ge­nommen. Um die verschiedenen Interessen der Creditcasse, der Privatgläubiger und des Cassen- Debitors zu vermitteln, ist eine Vermittelungs- Kommission ungeordnet, die in solchem Fall für die Disposition des Gutes Sorge trägt, die Re-