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Als Grundsatz ist festgestellt, daß durch eine Taxation ein Landgut keine höhere Hakenzahl erreichen kann, als die während der schwedischen Regierungszeit festgesetzte und in der Landrolle angegebene Hakenzahl. Auf einen Landhaken, dessen Werth durch vorangegangene Taxation genau ermittelt worden, wird dem DarlehnS-Jmpetranten ein Darlehn von 1000 Rubel Silbermünze und 3000 Rubel Bankasstgnation ertheilt.
zürn siebenten Kapitel:
„Von Beitreibung der rückständig gebliebenen Zinsen, und wie zu verfahren, wenn das Vermögen des Debitors in Concurs gerätst."
Sobald von einem der Creditcasse verpfändeten Gute die Zinsen in Termin nicht eingehen, wird dasselbe unter Sequester gestellt, und, bis der Rückstand berichtigt ist, in Disposition genommen. Um die verschiedenen Interessen der Creditcasse, der Privatgläubiger und des Cassen- Debitors zu vermitteln, ist eine Vermittelungs- Kommission ungeordnet, die in solchem Fall für die Disposition des Gutes Sorge trägt, die Re-

