Siebentes Kapitel.

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Siebentes Kapitel.

Besondre Regeln über einzelne Wörter.

A.

Vom Gebrauch imb richtigen Sezzen der vorsctzwörter.

§. i.

Die vorsctzwörter oder Präpositionen bezeichnen das Verhältniß zwischen zwey Dingen, in welches sie durch das , was von dem Hauptworte (Subjekt) gesagt wird, (Prädicat) zu stehen kommen.

§. 2.

Die Vorsetzwörter werden immer vor Hauptwörter und auch zu Fürwörtern gesetzt, und können nicht ver­ändert werden. (Siehe 3. Kap. §. 13. Seite 12.)

§. 3 .

Da die Verhältnisse der Dinge durch die Casus oder Abfalle (siehe 4. Kap. § 4. Seite 17.) bezeich­net werden, so werden auch die vorsetz- Wörter alle­mal mit gewissen Abfallen oder Casi.bas verbunden. Einige erfordern den Genitiv; andre den Dativ; noch andre sowohl den Genitiv als den Dativ; andre den Accusativ; und endlich andre sowohl den Dativ als den Accusativ.

§. 4 .

Den Genitiv allem haben folgende:

anstatt, ausserhalb, halb oder halben, innerhalb, kraft, laut, mittelst od. vermittelst, oberhalb,

ungeachtet, unterhalb, unweit, vermöge, wahrend, wegen.