Vorrede

(§in zwanzigjähriger Aufenthalt in Heiden Rach- barstadten Ofen und Pefth, und mannigfaltig ge­sammelte Erfahrungen hatten mich bei juridischer Praxis überwiesen, daß es dem Bürger in Un­garn an einem Buche mangle, welches ihn mit seinen vaterländischen Rechten- und Reichs- Gesetzen vom Jahre 1836 bekannt machen sollte; daher entschloß ich mich, zur Herausgabe des gegenwärtigen Werkes, welches nicht nur den; Bürger im Allgemeinen stine Privatrechte kennen Lernt, sondern auch Jenen, welche mit Bürgern und den königlich freien Städten Ungarns, in Rechts-Sachen zu thun haben, die Mittel darbie­tet, wie sie sich in derlei Fällen verhalten müssen.

Uiberhaupt ist bei dieser Herausgabe mein Zweck, nicht nur den Bürger mit seinen vaterlän-