Einleitung.

Die Darstellung des großen Schwurgerichtsfalls, wegen bezüglichen Abschlußes von Lebensversicherungen, welche die folgenden Blätter enthalten, wird dadurch wesentlich erleichtert, daß die thatsächlich nahezu vollständige Anklageschrift der öffentlichen Verhandlung bequem vorausgeschickt werden kann. Die letztere für sich würde weder ein zusammenhängendes noch ein besonders klares Bild der Thatsachen gewähren. Dem reichhaltigen Stoff der Anklage aber gegenübergestellt, ergänzt und verbessert sie diesen wo es 'thig ist, und zeigt die Grundlage, auf der der Wahrspruch der Geschwo­renen und später das richterliche Erkenntnis sich zu erheben hatte. Wir haben die Einrichtung gewählt, daß die Anklageakte den Verhandlungen stückweise voraufgeht, wie diese der Reihe nach auf einander gefolgt sind. Demgemäß machen wir mit dem allgemeinen, keinem besonderen VersicherungSfall ange- hörigen Theil der Anklageschrift den Anfang.

Im Februar 1852 zeigte der Director der Lebensversicherungs-Gesellschaft Janus, Ferdinand Mieth aus Hamburg, dem vormaligen Stadtgericht zu Hildesheim an, daß er in der Stadt Hildesheim und in der Umgegend verschiedene Lebensversicherungen habe, bei denen anscheinend großartige Betrügereien verübt seien.

Gleichzeitig überreichte derselbe ein Notariats-Protocoll über die Vernehmung der Wittwe Anna Dorothea Francisca Marheinecke, gcb. Kirchhoff, in Himmelsthür, inhalts dessen diese cinräumte, behufs Erwirkung einer Versicherung in der Janus-Gesellschaft falsche Angaben hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes gemacht zu haben, und dazu durch den Dr. Salomon zu Hildesheim, den Vertrauens-Arzt der Gesellschaft, verführt zu sein.

Dieser Anzeige des Mieth folgten bald die Anzeigen der Dircctorcn verschiedener anderer Gesellschaften. Es ergab sich der Verdacht, daß mehrere Personen in Hildesheim ein Gewerbe daraus gemacht haben, kränkliche und voraussichtlich dem Tode nahe Sub- jccte betrüglicherweise zu hohen Summen zu versichern* und so auf einen unerlaubten Vortheil zu spcculiren.

Nach Beendigung der von dem Stadtgericht zu Hildesheim eingeleiteten, seit dem 1. Oktober 1852 von dem dortigen K. Obergcricht geführten Voruntersuchung sind durch Urtheil der Anklagekammcr des K. Oberappellationsgerichtö vom 29. März d. I. die nachbenannten Personen unter Anklage gestellt und vor den K. Schwurgerichtshof zu Hildesheim verwiesen:

1) Kaufmann Theodor Peters, wegen 14 betrüglicher Versicherungen zum Gesammt- bctrage von 52,500 Thaler;

2) Dr. med. David Salomon, wegen 21 betrüglicher Versicherungen zum Gesammt- betrage von 55,500 Thaler;

3) Drechsler Joseph Gumbrecht, wegen 3 betrüglicher Versicherungen zum Gesammt- betraae von 3,100 Thaler;

4) Weber Heinrich Röbsch, wegen 1 betrüglichen Versicherung zum Betrage von 600 Thaler;

5) Barbier und Musicus Konrad Henze, wegen 3 betrüglicher Versicherungen zum Gcsammtbetrage von 9000 Thaler;

6) Kaufmann Karl Wolpcrs, wegen 5 betrüglicher Versicherungen zum Gesammt- bctrage von 20,300 Thaler;

7) Schlachter und Halbköthner Dieterich Henze, wegen 7 betrüglicher Versicherungen zum Gcsammtbetrage von 19,300 Thaler;

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