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Ausfuhrzoll und Waggebühr. Pottasche durch Böhmen

nach Sachsen

i Cent.

4 st. a kr.

Pottasche ins Römische

Reich

i Lt.

I - 2

nach Italien

i£t.

I 2

Schaafwolle ohne Un-

terschied

I -

12 2

Weinstein roher

I -

Z 14

Das rohe und geschmolzene Inslicht wird schon seit mehreren Jahren von dem Oesterretcht- schcn Zollämtern nicht mehr über die Grän- zcn ins Ausland gelassen, obwohl kein Aus­fuhrverbot dteserwegcn öffentlich bekannt wur­de. Daourch haben sich für Kauflcute, wel­che Sendungen ins Ausland machen, unan­genehme Anstände ergeben. Die Dreysigst- ämtcr in Pest und Preßburg fertigen bis jetzt noch die Äusfuhrsbollcten gegen Erlag des Effttozollcs aus; wenn aber das Gut durch Oesterreich an die Gränze nach frem­den Staaten gelangt, wird cs dennoch ange­halten und nicht frey gegeben. Diese man­gelhafte, zwischen den Oesterreichischen und " hungartschcn Zollämtern nicht gleich lauten­de 'Instruktion, hatte neben der Arrestatton des Gutes, auch die Folge eines immer mit Schaden verknüpftem Verkaufs, weil dieser

Der-