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Ausfuhrzoll und Waggebühr. Pottasche durch Böhmen
nach Sachsen
i Cent.
4 st. a kr.
Pottasche ins Römische
Reich
i Lt.
I - 2 —
nach Italien
i£t.
I — 2 —
Schaafwolle ohne Un-
terschied
I -
12 — 2 —
Weinstein roher
I -
Z — 14 —
Das rohe und geschmolzene Inslicht wird schon seit mehreren Jahren von dem Oesterretcht- schcn Zollämtern nicht mehr über die Grän- zcn ins Ausland gelassen, obwohl kein Ausfuhrverbot dteserwegcn öffentlich bekannt wurde. Daourch haben sich für Kauflcute, welche Sendungen ins Ausland machen, unangenehme Anstände ergeben. Die Dreysigst- ämtcr in Pest und Preßburg fertigen bis jetzt noch die Äusfuhrsbollcten gegen Erlag des Effttozollcs aus; wenn aber das Gut durch Oesterreich an die Gränze nach fremden Staaten gelangt, wird cs dennoch angehalten und nicht frey gegeben. Diese mangelhafte, zwischen den Oesterreichischen und " hungartschcn Zollämtern nicht gleich lautende 'Instruktion, hatte neben der Arrestatton des Gutes, auch die Folge eines immer mit Schaden verknüpftem Verkaufs, weil dieser
Der-

