6) In unserer Ansage zur Erhaltung der 'Paße sollen wir den Namen des Kaufmanns angeben, welchem wir den Taback verkaufen.

Ist es dem Kaufmann zu verdenken, wenn er aus"Dingen die seine Nahrung betreffen ein Geheimniß macht?

Wir bitten daher zu gestatten, daß wir Ln unseren künftigen Ansagen keinen Namen an­zugeben nöthig haben.

7.) Es wird in unseren Deklarationen auffallend gefunden, daß wir von allen Ballen gleiche Thara ansetzen. Es ist wahr und natür­lich , daß die Emballage zu einen Ballen .von drey Lentuer nur um einige Loth weniger wä­gen wird, als zu einen von fünfLentner, auch die schütterere Leinwand, ein schwächerer Strik wägt weniger als ein stärkerer oder dichtere Leinwand; aber bey großen Geschäften ist es unmöglich auf Dinge zu sehen, die nur eine Winzigkeit von ein paar Loth mehr oder we­niger sind, und die eben so wenig bestimmt an­gegeben werden können , als die Eintrocknung der Waare. Beym Verkauf ist diese gleiche Tha­ra manchmal zu unseren eigenen Schaden, aber sie ist eine uralte Gewohnheit, und daher ge­hen wir selbst bey unseren eigeneu Schaden darüber hinaus, weil es doch nur eine Klei­nigkeit seyn kann. Unsere Ballen werden nicht wie jene einer Hvchlöbl. K. K- Tabacks Gefäl­len Kamera! - Direktion iv Hölzer gepacktt