6) In unserer Ansage zur Erhaltung der 'Paße sollen wir den Namen des Kaufmanns angeben, welchem wir den Taback verkaufen.
Ist es dem Kaufmann zu verdenken, wenn er aus"Dingen die seine Nahrung betreffen ein Geheimniß macht?
Wir bitten daher zu gestatten, daß wir Ln unseren künftigen Ansagen keinen Namen anzugeben nöthig haben.
7.) Es wird in unseren Deklarationen auffallend gefunden, daß wir von allen Ballen gleiche Thara ansetzen. Es ist wahr und natürlich , daß die Emballage zu einen Ballen .von drey Lentuer nur um einige Loth weniger wägen wird, als zu einen von fünfLentner, auch die schütterere Leinwand, ein schwächerer Strik wägt weniger als ein stärkerer oder dichtere Leinwand; aber bey großen Geschäften ist es unmöglich auf Dinge zu sehen, die nur eine Winzigkeit von ein paar Loth mehr oder weniger sind, und die eben so wenig bestimmt angegeben werden können , als die Eintrocknung der Waare. Beym Verkauf ist diese gleiche Thara manchmal zu unseren eigenen Schaden, aber sie ist eine uralte Gewohnheit, und daher gehen wir selbst bey unseren eigeneu Schaden darüber hinaus, weil es doch nur eine Kleinigkeit seyn kann. Unsere Ballen werden nicht wie jene einer Hvchlöbl. K. K- Tabacks Gefällen Kamera! - Direktion iv Hölzer gepacktt

