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gen der Wichtigkeit der Lorespondenz in Juridischen sowohl als in Merkantil Gegenständen, theiLS weil die Summa des Porto ProventS dieser Stadt gewiß eben so ansehnlich, als jeder andern Stadt Ungarns ist wo Ober-Post-Aemter bestehn.
§. 36.
Banko-Zette! Versendungen Ln Reco- mandrrten Briefen/ und VerLags- LduLrmngen.
Nachdem es einen längeren Zeitraum von Jahren erfodert, -bis die Straßen des Landes hergestellt werden können, die Einrichtung mit Postwagen aber nur auf fahrbaren Straßen möglich und nützlich wird, so bitten wir die Vereinigten Stände des Reichs, ihre Bitte mit der unsrigen bey unsern gnädigsten Landes- yater zu vereinigen, und zu bewirken: daß auch Baarschaften in Kanko-Zetteln mit der Brief- post unter der Garantie des Hofes recomandir- ter gegen ein erhöhteres Porto versendet werden dürfen; welches ohnstreitig nicht nur wesentlich nvthwenoig zur Aufnahme des Lom- merzes ist, sondern auch die Banko - Zetteln im Lande mehr aeereditiren wird.
Um jedoch zu verhindern, daß die Summen der Baarscneungen sich nicht zu sehr anhäu- fen mögen, so bitten wir gnädigst anzuordnen,
daß

