ziigltch tn erwünschten Flor zu bringenden Gegenstand ausmachen, wenn von der Wiener Ta- vack-Abaloo der Versendung in das Ausland nicht so manifaltige und beständig neue Schwierigkeiten in den Weg gelegt würden, und wenn sogleich ein unabänderliches Transite - Sy- fm in Rücksicht der Versendung eingeführt .würde, nach welchen sich der Specülant für Immer zu richten hatte, wenn die Erhaltung des Freypaffes, als ein zur Ausfuhr höchst nd- thigen Transite Documents von obbesagter Abaldo mit weniger Mühe, und weniger Geld-Auslagen zu erhalten wäre; sind nicht die Strafgesetze, im Fall der Taback durch feuchte Witterung während seines Durchzuges durch dir 'Erblande im Gewicht zunimmt, ooer durch HLtz, und Dürre im Gewichte abmimmt, wahrhaftig abschreckende Mittel für den Ungarischen Handel; kann es sich nicht fügen, daß das angegebene Gewicht eines bey feuchter Witterung verladenen , und in das Ausland bestimmten Ta- backes während seines Durchzuges durch die Erb- Laude von der Ansage merklich differiret; Ist der Ungarische Spekulant aus einer von Lhme un- abhängenden Ursache entstandenen Differenz strafwürdig , wäre es für die Landes Inwohner nicht ersprießlicher, wenn die Beamten des Abaldo bey Gelegenheit ihres Einkaufes Ln Ungarn, denen nemlichen Landes Gesetzen, und Jurisdictionen wie die übrigen Speculanten im
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