ziigltch tn erwünschten Flor zu bringenden Ge­genstand ausmachen, wenn von der Wiener Ta- vack-Abaloo der Versendung in das Ausland nicht so manifaltige und beständig neue Schwie­rigkeiten in den Weg gelegt würden, und wenn sogleich ein unabänderliches Transite - Sy- fm in Rücksicht der Versendung eingeführt .würde, nach welchen sich der Specülant für Immer zu richten hatte, wenn die Erhaltung des Freypaffes, als ein zur Ausfuhr höchst nd- thigen Transite Documents von obbesagter Abal­do mit weniger Mühe, und weniger Geld-Aus­lagen zu erhalten wäre; sind nicht die Straf­gesetze, im Fall der Taback durch feuchte Wit­terung während seines Durchzuges durch dir 'Erblande im Gewicht zunimmt, ooer durch HLtz, und Dürre im Gewichte abmimmt, wahrhaftig abschreckende Mittel für den Ungarischen Han­del; kann es sich nicht fügen, daß das angege­bene Gewicht eines bey feuchter Witterung ver­ladenen , und in das Ausland bestimmten Ta- backes während seines Durchzuges durch die Erb- Laude von der Ansage merklich differiret; Ist der Ungarische Spekulant aus einer von Lhme un- abhängenden Ursache entstandenen Differenz straf­würdig , wäre es für die Landes Inwohner nicht ersprießlicher, wenn die Beamten des Abaldo bey Gelegenheit ihres Einkaufes Ln Ungarn, denen nemlichen Landes Gesetzen, und Jurisdictionen wie die übrigen Speculanten im

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