liche Bedienung ihre Abkäufer zu erhalten, da ihr Wohnort nicht bestimmt und fixitt ist; ganz anders verhält es sich mit dem ansässigen Kaufmann, welcher sich bestreben muß dre kaufende Parthey gut und wohlfeil zu bedienen, um seine Käufer nicht zu verscheuen, und die Kundschaft für die Folge zu erhalten; diese Leute entreißen dem contribuirenden Kaufmann seinen Erwerb, und schmälern seinen Verdienst, sie beeinträchtigen seine von Jugend her angl> irettene Laufbahn, und machen diesen das Et- genthumsrecht hievon streitig, zu dessen Erlernung er sich von Anbeginn seiner Jugendjahre her gewidmet hat - r ja sie gleichen einer Wespe, welche das König zu sammeln nicht erlernt, aber dasselbe so wie die thä'tige Biene verzehren kann.
§. 6 .
Die Vervielfältigung der Handlungen, die Freyheit in denen Städten Gewölber nach Belieben zu errichten, wie §. z. Artik.zz. ist ebenfalls eine der ersten Bedrückungen der Ungarischen Kaufleute, und Ln der Folge ein beder^ render Schaden vieler Mitbürger. Nie muß ,man mehr Schaafe auf eine Waide lassen, als ^ diese wenigstens mäßig zu nähren vermag; es werden 100 Schaafe auf mancher Waide genug Nahrung finden, aber wenn man ihre Anzahl' stärker vermehren würde, so werden die Schaafe zu Grunde gehen, und der Etgenthümer weder

