ren Bedarf nicht tn AnsKag gebracht.werden kann, 5 Handlungs- Gewölber zu stehen kamen? Kann durch den jährlichen Bedarfs-Verkauf von roo Menschen, der Kaufmann so viel gewinnen, daß er davon seine Abgaben bestreiten, und seine Familie erhalten kann? gewiß ein jeder unbefangner Mann welcher den Gang der Handlungen Ln Städten, und des Geschäftes mit forschenden Auge beobachtet hat, wird die Richtigkeit dieses Satzes verbürgen; der etwann hiebey zu machende Einwurf, als würde die Loncurrenz des Landesvolkeß Ln denen Städten die Ton- sumtion daselbst verdoppeln, wird dadurch widerlegt , daß fast kein Ort, ja beinahe kein Prä- dium mehr zu finden ist, wo nicht Kramer, oder Jude ein Gewölb mit denm daselbst nöthigen Maaren errichtet habe, folglich der Landmann den städtischen Kaufmann gänzlich entbehren,körr- ne. Der Adel auf dem Lande wird ebenfalls von denen Haufirern mit allen Gattungen Maaren versehen, und auf solche Art bedarf er des städtischen Kaufmannes selten, oder nie. Es bleibt demnach denen Handelsleuten tn Städten beinahe keine anderweitige Aussicht übrig, als sich Mit dem Absatz des geringen Bedarfs ihm Mitbürger zu begnügen.
§. r.
Ist es höchst nothwendig, und dem Handel im Lande ersprießlich, wenn die bürgerlichen Handelsleute, so wie die Professtonisten deren
Kö-

