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„Die Broschüre . . erschien ein paar Tage vor dem Zusammentritt des Schiedsgerichts". Ist solche Behauptung nicht E n t st e l - l u n g und Unwahrheit?
Seine Gegenbroschüre theilt Hr. Landammann Müller sodann in z w e i A b t h e i l u n g e n. Er sieht sich nämlich, wie er sagt, „genöthiget— öffentlich gegen d ie Druckschrift des Herrn Pfarrers Baud, resp. gegen einen katholischen Pfarrer, a u f z u t r e t e n , — und gleichzeitig auch die schiedsgerichtlichen Urtheile zu veröffentlichen, damit das Publikum zu ersehen im Falle ist, mit welch' frecher Unverschämtheit man trachte dieselben durch falsche Ausstreuungen und Zeitungs-Korrespondenzen zu entstellen". — Wir gestehen offen, es ist uns unmöglich einzusehen, welchen logischen Zusammenhang diese Abtheilung sowohl in sich selber, als auch mit der Ueberschrift der Broschüre „meine Betheiligung am Baue der katholischen Kirche in Bern" hat. Wir denken jedoch, die Steine werden sich an und aus einander fügen müssen, und folgen den Fußstapfen des Herrn Bauunternehmers.
Diese unsere Widerlegung der Broschüre des Hrn. Müller war übrigens schon lange verfaßt; die Veröffentlichung derselben erfolgt aber erst jetzt, weil wir vorher die gänzliche Berichtigung unserer Rechnungen mit ihm abschließen wollten.
Diese Endberichtiguug hat nun den 1. Dezember v. I. stattgefunden, und so stehen wir denn im Begriffe, die Arbeiten, welche Hr. Müller unvollendet ließ, mit erneuerter Thütigkeit durch einen andern Bauführer vornehmen zu lassen. Es belebt uns hiebei das zuversichtliche Vertrauen, daß unsere Religionsgenossen in der Schweiz, welche in Anbetracht all dieser obwaltenden Umstände für den Augenblick mit der Spendung der milden Gaben ihrer christlichen Liebe und Freigebigkeit ausgesetzt haben, von dem nämlichen Geiste der uns schon bewiesenen, edlen Opferbereitwilligkeit beseelt, zur baldigen Erreichung eines so erhabenen Zweckes gewiß nach Kräften beitragen werden. Wie unser Hochw. Hr.

