V

Die Broschüre . . erschien ein paar Tage vor dem Zusammen­tritt des Schiedsgerichts". Ist solche Behauptung nicht E n t st e l - l u n g und Unwahrheit?

Seine Gegenbroschüre theilt Hr. Landammann Müller so­dann in z w e i A b t h e i l u n g e n. Er sieht sich nämlich, wie er sagt,genöthiget öffentlich gegen d ie Druck­schrift des Herrn Pfarrers Baud, resp. gegen einen katholischen Pfarrer, a u f z u t r e t e n , und gleichzeitig auch die schiedsgerichtlichen Urtheile zu veröffent­lichen, damit das Publikum zu ersehen im Falle ist, mit welch' frecher Unverschämtheit man trachte dieselben durch falsche Ausstreuungen und Zeitungs-Korre­spondenzen zu entstellen". Wir gestehen offen, es ist uns unmöglich einzusehen, welchen logischen Zusammenhang diese Ab­theilung sowohl in sich selber, als auch mit der Ueberschrift der Broschüremeine Betheiligung am Baue der katholischen Kirche in Bern" hat. Wir denken jedoch, die Steine werden sich an und aus einander fügen müssen, und folgen den Fußstapfen des Herrn Bauunternehmers.

Diese unsere Widerlegung der Broschüre des Hrn. Müller war übrigens schon lange verfaßt; die Veröffentlichung derselben erfolgt aber erst jetzt, weil wir vorher die gänzliche Berichtigung unserer Rechnungen mit ihm abschließen wollten.

Diese Endberichtiguug hat nun den 1. Dezember v. I. stattgefunden, und so stehen wir denn im Begriffe, die Arbeiten, welche Hr. Müller unvollendet ließ, mit erneuerter Thütigkeit durch einen andern Bauführer vornehmen zu lassen. Es belebt uns hiebei das zuversichtliche Vertrauen, daß unsere Religionsge­nossen in der Schweiz, welche in Anbetracht all dieser obwaltenden Umstände für den Augenblick mit der Spendung der milden Gaben ihrer christlichen Liebe und Freigebigkeit ausgesetzt haben, von dem nämlichen Geiste der uns schon bewiesenen, edlen Opferbereitwillig­keit beseelt, zur baldigen Erreichung eines so erhabenen Zweckes gewiß nach Kräften beitragen werden. Wie unser Hochw. Hr.