Art. 16. Herr Müller zeigte dann mit Schreiben vom 20. Mai glei­chen Jahres dem Aeltesten-Kollegium an, daß seine Ansicht, die er in seinem Schreiben vom 6. Mai abhin ihm mitgetheilt habe, die einzig richtige sei, weßhalb er davon nicht abgehen könne.

Art. 17. Herr Müller erhielt hierauf von Herrn Garnier, Präsident des Aeltesten-Kollegiums einen Brief d. d. 13. Juli, in welchem nichts an­ders gesagt wird, als daß er auf einige Zeit von Bern Wegreise und daß er sich bezüglich der Thnrmbaufrage auf die ihm zugesandten Schreiben des Kollegiums selbst berufe.

Art. 18. Am darauf folgenden Tage zeigte Herr Müller dem Herrn Garnier an, daß er die Kirchenältesten für die Folgen, die aus seiner Ab­wesenheit entstehen könnten, verantwortlich mache.

Art. 19. Unterm 20. Juli 1861 machte Herr Müller dem Aeltesten- Kollegium den Vorschlag:Er (Müller) läßt den Thurm allen seinen Rechten unschädlich bis zum First des Dachstuhls des großen Schiffes aufführen, ohne daß hieraus irgend eine Verpflichtung hiezu gefolgert werden solle. Beim spätem Zusammentritt des Schiedsgerichts hat dasselbe zu entscheiden, ob der Unternehmer verflichtet gewesen sei, den Thurm höher als bis zur 39. Schicht zu erstellen. Wird diese Frage verneint, so hat das Schiedsgericht die Preise dieser Arbeit zu prüfen und sie angemessen zu erhöhen, im Fall es glaubt, daß sie zu niedrig gehalten seien."

Art. 20. Statt einer bestimmten Antwort erhielt Herr Müller von Herrn Pfarrer Baud, Namens des Aeltesten-Kollegiums, unter'm 22. Juli 1861 ein Schreiben folgenden Inhalts: «Ln reponse k votre lettre du 20 de ce mois nous avons lhonneur de vous declarer que le College ä la conviction toujours plus intime de son droit, au sujet de la tour de notre eglise, tel quil vous la constamment expose dans ses lettres. II le maintient encore aujourdhui, et il ne peut que vous feliciter de lintention que vous avez de faire continuer la construction de la tour jusquau sommet de la grande nef achevee soit du toit.

Art. 21. Weil das vorhergehende Schreiben nicht als eine Annahme des von Hrn. Müller gemachten Vorschlags angesehen werden konnte, so erklärt Hr. Müller mit Schreiben vom 28. Juli 1861:Da es Ihnen, dem Kollegium, nicht beliebt hat, die Bedingungen anzunehmen, unter welchen ich mündlich und schriftlich diesen Vorschlag gemacht habe, so ist derselbe nunmehr dahin gefallen und ich könnte in denselben, auch wenn Sie nachträglich die Bedingungen annehmen wollten, um so weniger mehr eintreten, weil ich die letzten Tage einen großen Theil der Steinhauer entlassen habe."

Art. 22. Herr Garnier, Präsident des Aeltesten-Kollegiums, bedauert in seinem an Herrn Müller unter'm 1. August adressirten Briefe, daß Herr- Müller seinen gemachten Vorschlag znrückgenommen habe.