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gestellt sind; Nachmittags durch eine Konvent-Andacht wobei die neuaufgenommenen und verstorbenen Mit­glieder öffentlich verkündet werden, die Angelobungs- Formel erneuert wird.

10 .

Außer diesem Feste findet von Seite der Bruder­schaft an jedem ersten Sonntage im Monate (am Monatsonntage) eine Prozession mit dem Allerheilkgsten in der Stadtpfarrkirche (vor dem Pfarr- amte) statt, und während des hl. Pfarramtes werden Bildchen der Monat-Heiligen ausgetheilt; Nachmit­tags aber nach der Vesper wird vor ausgesetztem Al­lerheiligsten --eine Konvent-Andacht verrichtet für die lebenden Mitglieder. Sowohl beim vormittägigen als nachmittägigen Gottesdienste am Monatsonntage werden von der Bruderschaft 2 Kerzen bei dem klei­nen Standbilde Mariens als auf einem Altärchen gebrannt.

11.

Nach dem Tode eines Mitgliedes soll dieses Büch­lein als Ausweis der Einverleibung in diese Bruder­schaft, der Vorstandschaft überreicht werden, damit zum Tröste der abgeleibten Seelen das Uebliche ge­leistet werden kann.

12 .

Die Mitglieder haben am Tage ihrer Aufnahme 12 kr. zu entrichten, wofür sie das Büchlein erhal­ten, und außerdem jährlich einen Beitrag von 6 kr.