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gestellt sind; Nachmittags durch eine Konvent-Andacht wobei die neuaufgenommenen und verstorbenen Mitglieder öffentlich verkündet werden, die Angelobungs- Formel erneuert wird.
10 .
Außer diesem Feste findet von Seite der Bruderschaft an jedem ersten Sonntage im Monate (am Monatsonntage) eine Prozession mit dem Allerheilkgsten in der Stadtpfarrkirche (vor dem Pfarr- amte) statt, und während des hl. Pfarramtes werden Bildchen der Monat-Heiligen ausgetheilt; Nachmittags aber nach der Vesper wird vor ausgesetztem Allerheiligsten --eine Konvent-Andacht verrichtet für die lebenden Mitglieder. Sowohl beim vormittägigen als nachmittägigen Gottesdienste am Monatsonntage werden von der Bruderschaft 2 Kerzen bei dem kleinen Standbilde Mariens als auf einem Altärchen gebrannt.
11.
Nach dem Tode eines Mitgliedes soll dieses Büchlein als Ausweis der Einverleibung in diese Bruderschaft, der Vorstandschaft überreicht werden, damit zum Tröste der abgeleibten Seelen das Uebliche geleistet werden kann.
12 .
Die Mitglieder haben am Tage ihrer Aufnahme 12 kr. zu entrichten, wofür sie das Büchlein erhalten, und außerdem jährlich einen Beitrag von 6 kr.

