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derung und gehörige Beschäftigung, wie in Waisenhäusern, wächst da der Zögling zum arbeitsliebenden, sittlichen und genügsamen Menschen heran, und wird befähigt, sein Brod selbst zu verdienen.

Zst ein Kind mit der Zeit so bei einer durchaus rechtlichen Familie erwachsen, so wird es entweder zu einem Handwerk aus­geschieden oder tritt in das Verhältnis eines Dienstboten ein. Zn Heiden Fällen wird ihm Zufriedenheit und sicheres Brod nicht fehlen.

Ueberhaupt scheint diese Art Verpflegung armer Kinder die beste Pflanzschule guter Dienstboten zu sein, welche ja vermöge des Einflusses, den sie in der Familie auf die Kinder und ihre Erzie­hung ausüben, in der Gesellschaft eine sehr große Bedeutung haben.

Die zweite Klasse der Armen bilden die sog. Hausarmen, d. h. solche Arme, welche mit dem, was sie besitzen und durch Ar­beit verdienen, auch bei aller Anstrengung ihrer Kräfte sich und die Zhrigen nicht erhalten können, oder wegen besondern Unglücksfällen wenigstens vorübergehend der Unterstützung bedürfen. Diesen soll durch die löbl. Gemeindearmenverwaltungen mittelst Verabreichung von Lebensbedürfnissen in Naturalien, je nach dem Grade ihrer aus eigenen Mitteln ungedeckten Bedürfnisse geholfen werden. Als leitender Grundsatz mag hier gelten, daß diese Armen, wenn irgend thunlich, in der Lage als Haus arme zu erhalten sind, weils weil diese weniger kostet, theils,weil ein Emporarbeiten zu erneuerter eigener Selbstständigkeit aus dem Zustande gänzlicher Pflege kaum denkbar ist.

Endlich als dritte Klasse der Armen erscheinen die hart­näckigen Bettler, die gemeinschädlichen, arbeitsscheuen Müsstq- gänger und die Liederlichen; das sind solche vermögenslose Erwachsene, welche entweder auch bei gehörigem Unterhalte den­noch der Bettelei obliegen, oder die bei gutem Willen ihren Unter­halt durch Arbeit verdienen könnten, aber lieber der in sittlicher und volkswirthschaftl'cher Beziehung so tadelnswerthen Unthätigkeit pflegen, oder auch, wenn sie etwas erarbeitet, es sogleich wieder verprassen, und deßhalb mehr oder weniger und wie immer an dem Vermögen ihrer Mitbürger zehren.

Die zweckdienlichste Maßregel und Einrichtung, wodurch solche zur Arbeit und Ordnung angehalten werden, ist ein

Kantonalzwangsarbeitshaus.*)

Wir hegen die Ueberzsugung, daß eine solche Anstalt auch für unser Land von sehr wohlthätigen Folgen sein wird. Nicht auf diejenigen k/os, welche ausgenommen werden, wird sie einen heil­samen Einfluß ausüben, sondern für viele Andere, denen sie in Aussicht gestellt ist. Zn diese Anstalt wären nebst den oben näher bezeichnten Angehörigen der dritten Armenklaffe ohne weiters auch jene liederlichen Weibspersonen zu verweisen, welche ihre Gemein-

*) Diese'be ließe sich bet dem projektirten Neubau der Strafanstalt in einer besonder» Abthellung zweckmässig, und ohne große Kosten anbringen.