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Bestrebungen werden dadurch geweckt; die Liebe zur Häuslichkeit bei der dienenden Klasse erstickt; dem haushälterischen Bürger der bessere Wille ermüdet, der Sinn für erwerbreiche Unternehmen benommen, ja selbst die Mittel dazu theilweise entwunden; endlich so die Zahl der Armen und Unterstützungsbedürftigen von Jahr zu Zabr systematisch vermehrt. Die rechtliche Notwendigkeit und die politische Räthlichkeit verlangen daher, daß statt der bisherigen Verwandtschaftsfteuern ein Zeder nach seinem Vermögen und Einkommen an die Armenunterstützung seiner Gemeinde beitrage. Es müssen somit hierin dem Reichthume größere Opfer als bis anhin auferlegt werden, und wir würden die Kurzsichtigkeit, um nicht zu sagen, Engherzigkeit der Reichen beklagen, die in der Zeit, in der wir leben, und im Hinblicke auf die wachsende Noch, auf die mancherlei gefährlichen Tendenzen, die sie erzeugt, und die, wenn jenen nicht abgeholfen wird, immer lauter an der Pforte der Zukunft anklopfen werden, nicht bereitwillig wären, solche größere Opfer zu bringen. Gleichwohl wird es aber auch bei Einführung einer direkten Vermögens- und Einkommen-Armensteuer immerhin eine Forderung der Billigkeit und Klugheit bleiben, daß die Gemeinden bei ihrer Pflicht zum Unterhalt und zur Unterstützung ihrer hülfsbedürftigen Angehörigen berechtigt sind, vermögliche nahe Verwandte der Unterstützungsgenössigen noch in besondere Mitleidenschaft zu ziehen, nur setze man hiebei Erbrecht und Alimentationspflicht in gehörige Wechselwirkung. Endlich ist zur Sicherung *- allzugroßer Abnahme der Gemeinde-Armengüter, wo zu Aeufnung derselben sich nur selten Gelegenheit darbietet, eine billig eingerichtete, theilweise oder auch gänzliche Rückerstattung der genossenen Armenunterstützunq bei Erb- oder andern Glücksfällen nicht nur eine ganz angemessene Sache, sondern es sollte auch den Gemeinden zur Bildung oder Vermehrung ihrer Armenfonds durch eine billige Heirathstaxe eine Quelle eröffnet werden, aus der diejenigen, die H am schwersten ankommt, jene zu bezahlen, am sichersten auch wieder daraus schöpfen könnten.
Mit all diesen Unterftützungsanstalten ist aber nur den jeweiligen Armen die nöthige Verpflegung gewährt; die Vernunft macht es daher der Gesellschaft im Interesse ihres eigenen Wohlseins und ihrer Selbst- erhaltunq zur unabweisbaren Pflicht, bei der schon tief eingewurzelten und wachsenden Noth dem ferner» Versinken ihrer Mitglieder in Armuth mit allen geeigneten Mitteln entgegen zu wirken.
Landwirthschaft, Gewerbe und Handel sind die drei Hauptquellen der Gütererzeugung in jedem Staate, und nur da, wo diese Trias des Erwerbes und Wohlstandes blüht, ist die Kraft des Staates und das Wohlbefinden des Volkes auf die Dauer gesichert. Obwohl nun jede dieser Erwerbsquellen zur möglichsten Blüthe gebracht werden soll, so verdient doch zuerst und zunächst die jedem Staate in moralischer und socialer Beziehung die sicherste Grundlage verschaffende Landwirthschaft unsere besondere Pflege, und, indem sie Nahrung, Kleidung und Wohnung fast ausschließlich lie-

