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ihrem Entstehen schon 68 Mädchen zählte, deren Zahl seither aber auf 89 sich vermehrte. Aus den gesammelten Gaben, welche der Wohlthätigkeitssinn der Bewohner Sarnens spendete, wird die Oberlehrerin entschädigt und 38 armen Kindern der Arbeitsstoff unentgeldlich verabreicht.

Schon ein altes Sprichwort hat den Müssigang den Vater aller Laster genannt; aber des bösen Vaters bösern Kindes, der aus Geistesarmuth entspringenden Langeweile nicht gedacht, und diese ist es doch, welche Schuld an so mancher Sunde planloser Verschwendung, und des unmässigen, bloß sinnlichen Genusses ist. Das beste Mittel, daß das Volk nichts Böses lerne, ist nicht, wenn es nichts, sondern wenn es Gutes und Nützliches lernt. Ein gut gedüngter, lange rein gehaltener Acker, auf den nur ein Jahr lang keine nützlichen Pflanzen gesä'et werden, wird bald mit Disteln und Dornen überwachsen, so auch, wenn der Geist eines ge­sunden, aber müssigen Volkes brach liegt, wuchert üppig das Laster.

Es wird daher den moralischen Ursachen der Verarmung neben der Schule unstreitig am kräftigsten entgegengewirkt durch den Ein­fluß des religiösen Unterrichtes und durch eine gute häus­liche Erziehung. Daß wahre Religiosität und Sittlichkeit da­durch, daß sie dem Menschen ein höheres Ziel setzen, seine Bestre­bungen veredeln, seinen Willen stärken, und seine Kraft zum Handeln und Ertragen stählen, die wesentlichste Grundlage der Volkswohlfahrt bildet, lehrt die Erfahrung aller Zeiten. Die heilige und die Pro­fangeschichte beweisen, daß je rechtschaffener, gottesfürchtiger und gebildeter ein Volk, desto wohlhabender und glücklicher es auch im Ganzen ist.

Ueber den großen Werth der häuslichen Erziehun g mögen die hier angeführten Worte eines anerkannt tüchtigen schweizerischen Pädagogen genügen:Die Verbesserung unserer Zustände, nament­lich bei der ärmern Klasse kann und wird nicht allein von Aussen kommen, sondern muß von der Wohnstube ausgehen. Vor allem erziehe man daher gute Mütter."

Eine wichtige moralische Ursache der Verarmung eines Landes ist ferner die Abnahme des Kredits. Der Kredit oder das Zutrauen, das man zu einer bestimmten Person hegt, daß sie ihre Verbindlichkeiten erfüllen werde, ist die moralische Kraft, die bürgerliche Selbstständigkeit von Privaten und Gemeinden, ein un- gemein wichtiger Hebel alles Handels und überhaupt alles produk­tiven Verkehrs; Mangel desselben hält allen Verkehr in dumpfer Lähmung. Thut daher die Gesetzgebung das Ihrige, den Kredit eines Landes zu heben, so wird sie damit der Industrie und dem Handel die stärkste Stütze verleihen.. Dies geschieht durch gute Gesetze über das Hypothekar- und Schüldenbetreibungswesen An­stalten , welche alle so innig mit dem ganzen Wesen des Kredits verwachsen sind.

Unter den Kreditanstalten haben einen reinen Wohlthätig- keitszweck die als Vürgerrettungsanstalten begründeten Leihkassen/