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>' 8 . 22 . u Der Genuß deS frischen Wassers entspricht zu jeder Zeit, sowohl JahreS als Tagszeiten; im Som- ^ mer kühlt und erfrischt cS, indem es den Wärme­re sioff bindet, bis eS zur Temperatur deS Körpers erwärmt ist in größerer Menge genossen, befördert eS die Ausscheidung deS Schweißes, der durch Wegdünsten & von der Haut Kühlung verursacht im Winter macht

v eS, daß die verdünnten Säfte in lebhafterem KreiS-

n, laufe durch die Lunge strömen, wodurch sich ein größc-

*1 rer Theil der- eingeathmeten Luft zersetzt, der Sauerstoffe

ft vom Blute cingesogen und der Wärmestoff frei wird,

s- der die animalische'Wärme vermehren hilft. Am Mor- n- gen ersetzt eS den Abgang der Nacht, befördert den

n, Stuhlgang und macht munter und aufgelegt zur Ar-

ch beit; bet der Mahlzeit schärft eS den Geschmack, verdün-

en' net den Speisedrei und macht ihn zur Verdauung taug­ut lieber; Nachmittags, ein paar Stunden nach dem Essen

>iez erleichtert und vollendet eS die Verdauung; am Abend,

v 1 vor dem Schlafengehen macht es ruhigen Schlaf und

p vertreibt die Blähungen. Daher sind von einer Was-

tb serkur niemals schlimme Folgen, wohl aber von den

Arzneien zu befürchten. Erfolglos aber kann eine Was- fy serkur werden, wenn man das Wasser nicht beherzt und

U beharrlich und nicht im reichlichen Maße genießt. Da-

eS her gilt bei dem Wassergebrauche, innerlich und Lußer-

>et sich, nur eine Regel welche auf dem unumstößlichen

SN Grund der Heilsamkeit und Unschädlichkeit deS WafferS

ad selbst beruht, nämlich: wie mehr, wie nachdrücklicher,

ja wie öfter desto besser, wirksamer, erfolgreicher.

»r- Die Gewohnheit der meisten Völker bezeuget sattsam, a- daßdaS frische Wassertrinken unserer Beschaffenheit weit gemäßer sei, alS der Genuß warmer Getränke; daher ix* man von Natur aus nicht zum warmen sondern zum

:t* frischen Trinken angereizt wird, sowohl zur Winters­in als zur Sommerszeit. Wer sollte daher nicht auf den Ge­rn danken gerathen, daß an warme Getränke gewöhnte Aeltern

ihren Kindern eine Anlage zur englischen KrankheitRa- I. 2

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