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Diese Vorsicht ist bis zrnn äußersten Gitterthore oder Schlagbaume auznwenden, zu welchem Behufe innerhalb jeder der äußeren geöffneten und wieder verwahrten Pforten zwei Schildwachen, und bei den Fallbrücken, zum Ablassen und Aufziehen derselben, die nöthigen Leute von der Bedeckung zurückgelassen werden müssen.

Wenn es die Vorsicht erfordert, ist die Bedeckung in dem Maße zu verstärken, daß selbe bei Oeffnung des äußersten Gitterthores oder Schlagbaumes Patrullen aussenden, und man sich durch solche überzeugen könne, ob nicht irgendwo etwas Verdächtiges ver­borgen sei.

Wenn Kavallerie einen Theil der Besatzung bildet, ist diese hauptsächlich zu solchem Zwecke zu verwenden; die Reiter haben beim Passiren der kleinen Zugbrücken ihre Pferde an der Hand zu führen, und müssen auf größere Entfernungen, so wie in den allenfalls vorhandenen Vorstädten patrulliren.

Die Bedeckung bleibt innerhalb des zugemachten äußersten Gitterthores stehen, bis die Patrullen zurückkommen.

Wenll solche nichts Verdächtiges vorgefnnden haben, wird nach ihrer Rückkehr von Außen angefangen nach Innen zu, jedes Thor bis zum Hauptthore geöffnet; ebenso werden die Fallbrücken abgelassen, und die Thorwache tritt erst dann ans dem Gewehre, wenn die Bedeckung von der Hauptwache mit den Schlüsseln bei ihr vorbei passirt ist.

In der nämlichen Weise wird sich bei allen übrigen Hauptthoren benommen; wenn aber in solchen keine kleinen Pforten eingeschnitten wären, muß die Bedeckung mit der: Schlüsseln zu den äußeren Thoren durch ein Ausfallsthor hinauspassiren.

Läßt der Festungs-Kommandant in der Nacht ein kleines oder gar ein Hauptthor öffnen, so ist nach Umständen zur Vorsicht eitle angemessene Abtheilung dahür zn beordern, und die vorläufige Nachricht den Schildwachen auf den Wällen zu geben.

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Ehrenbezeigungen, welche in der Garnison geleistet werden.

Für die Allerhöchste Herrschaft.

Am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers ist in allen Garnisonsorten ein feierlicher Gottesdienst zu halten, während welchem von der Truppe drei General- Dechargen gegeben werden.

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