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ferne Flasche, setzt diese ohngefähr 14 Lage lang in gelinde Wärme, gießt hierauf den gefärbten Spiritus ab, und verwahrt denselben zum Gebrauch. Diese Sorte gehört zum Citronen-Liqueur.
Gelb Nr. 4.
Man pflückt die Blumenblätter des sogenannten gelben oder Goldlacks ab; läßt sie im Schatten etwas abtrocknen, thut davon 4 Loth in eine Flasche, gießt ein halbes Maaß vom besten Spiritus darauf, und läßt dieses bei gelinder Wärme digerircn. Dieser Extrakt hat einen ganz besonders angenehmen Geruch und Geschmack, und ist daher zum Färben der Liqueure vortrefflich.
Goldgelb Nr. 5.
Dieses kann mit: Topasolis 2 Loth, sehr fein gestampft, und in dem Spiritus 14 Tage lang geweicht, siltrirt und zu- gegosscn, bewirkt 'werden. Ich empfehle jedoch diese Farbe nicht, da sie etwas dem Indigo ähnliche Schädlichkeit besitzt und wir dafür ja unschädliche Färbungen besitzen.
Braun (dunkel).
Brafllienspäne 4 Loth recht sein gestoßen, 4 Wochen in Spiritus geweicht, siltrirt und so lange zugegossen, bis der Ligueur dunkel genug ist; auf diese Art kann man alle Nüan- zen der Farbe bewirken. Braun färbt man am leichtesten mit oben beschriebenen, gekochten braunen Zuckerkand.
Braune Farbe aus Brot.
Man schneidet von ordinairen hausbackenem etwas scharf gebackenem Brote die Oberrinde ab, zerbricht sie in Stücke, und macht sie recht dürre, zerstößt sie zu Pulver, thut hiervon ohngefähr ein halbes Pfund in eine Flasche, gießt eine Kanne Spiritus darauf, läßt die verwahrte Flasche bei gelinder Warme 8 — 14 Tage stehen, wovon man eine schöne

