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Schaaren in Ungarn eindrang, und nachdem die mächtig­sten Herren größtentheils seine Partei genommen hatten, noch in dem nämlichen Jahre nicht nur ganz Ungarn sammt der Krone in seine Gewalt bekam, sondern bis unter die Mauern Wien's vordrang. Im Jahre 1620 wurde ein Waffenstillstand geschlossen; Ferdinand ließ das ganze er­oberte Land in Bethlen's Händen, und willigte ein, daß er einen Landtag zusammenrufe, der alles zum Wohl des Landes Nöthige ordnen sollte. Der zusammenberufene Landtag erwählte Bethlen zum Könige von Ungarn, allein obschon er die Krone in seiner Gewalt hatte, ließ er sich nicht krönen. Der Krieg erneuerte sich im Jahre 1622, wo Bethlen wieder bis Oesterreich und Mähren vordrang, bis der Nikolsburger Friede dem Kampfe ein Ende machte. Kraft dieses Friedens wurde die Verfassung des Landes in ihrer ganzen Ausdehnung so wie auch die Freiheiten und Vorrechte der Protestanten neuerdings anerkannt, bekräf­tiget und garantirt; nebstbei wurde ihm der Besitz von zwei Herzogthümern in Schlesien und von sieben Comitaten in Ungarn zugesichert. Die Punkte dieses Friedens wurden von Seite Ferdinands so wenig beachtet, daß Bethlen zweimal, nämlich im Jahre 1623 24, wieder zu den Waffen griff, Oberungarn eroberte, Schlesien beunru­higte, bis im Jahre 1624 der Friede definitiv abgeschlos­sen wurde.

Noch vor dem im Jahre 1637 erfolgten Tode Fer­dinand II. wurde sein Sohn Ferdinand III* zum Könige erwählt, und nachdem er die ihm vorgelegten Bedingungen angenommen und den verfassungsmäßigen Eid geleistet hatte'), öffentlich gekrönt.

Ferdinand III. hatte seine Negierung kaum angetreten, als sich die Beschwerden der Protestanten stürmisch erneuer­ten, und zwar mit vollem Recht, denn sie wurden durch

) C. J. H. Decr. 1638, Art. 1.