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-er Tobten , §. 4 , angegebenes Krankheiten, wo eine solch? Abkürzung der Zeit rathsam ist, bekannt machen, und wenn er findet, daß die Beerdigung beschleuniget werden sott, und ebne einige Gefahr, sich zu übereilen, beschleuniget werden könne, dem ersten Gemeinds- Vorsteher einen Schein nach folgendem Formular einreichen, damit derselbe die Erlaubniß dazu ettheile.
Formular.
Der Unterzeichnete beeidigte Todtenbe- schauer der Gemeinde N. N. zeigt hiemit pflichtmassig an, daß er den Leichnam des (der) N. N. vorschriftmassig untersucht, und sich von dem wirklich erfolgten Tod hinlänglich vergwissert, auch gefunden habe, daß man die Beerdigung zu Vermeidung böser Folgen befördern sollte, und zwar aus folgenden Gründen:
(Hier wird nun je nach den Umstanden gesagt, entweder) weil der Todte an der und der ansteckenden Krankheit gestorben, ober weil bei der jetzigen Jahreszeit die

