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Hornisten. Bei jedem Bataillon ist eine Fahne, die ein Fahnenträger mit Feldwebels-Rang fuhrt. Fallen die Compagnien an Mannschaft schwächer ans, als 120, so werden nach Verhaltniß auch die Offi- ciere und Unterofficiere vermindert. Eine Compagnie muß aber wenigstens 60 Schutzen oder Gardisten enthalten.
Die Uniform der Bürgergarden überhaupt besteht in Schlesien aus einem blauen Rock, mit einer Reihe vergoldeter Knöpfe, gelben Kragen und eben solchen sogenannten englischen Aufschlägen mit drei Knöpfen, in der Art, wie sie bereits an den Hof- Uniformen eingeführt sind. Die Röcke sind anfge- schlagen, und bei der Bürgergarde zu Fuß blau, bei der Bürgergarde zu. Pferde weiß gefuttert. Das Schützen-Korps hat dunkelgrüne Röcke mit gelbem Kragen und englischen Aufschlägen, grün gefuttert; der Rock ist in der Art gemacht, wie es bereits bei der Bürgergarde erwähnt ist, und zwar bei sammt- lichen Korps so, daß die Weste nicht zu sehen kommt. Die Bürgergarden zu Fuß und zu Pferde haben blaue, das Schützen-Korps grüne lange Beinkleider, wenn man es nicht etwa vorziehen sollte, sämmtli- chen drei Korps graue Beinkleider zu geben, und ist es ihnen erlaubt, im Sommer Nanquin-Beinkleider zu tragen, so wie auch diese drei Korps schwarze Halsbinden tragen, und ihren Dienst, wie bisher, mit i Stiefeln verrichten. Die verschiedenen Grade bei sammtlichen Korps werden auf folgende Art durch Epaulets bezeichnet, nehmlich: Der Oberste und ' sämmtliche Staabsofficiere tragen zwei goldene Epaulets mit kantillen, die Hauptlente zwei goldene E- paulets mit Franken, sämmtliche Lieutenants zwei

