In Betreff der Studenten- Stiftungen ſind folgende allerhöchfte Verordnungen bekannt gemacht worden,

Seine k. k. apoſtol. Majeſtet heben ber die allethächſt Seh ſelben vorgelegten Stiftbriefe von den ſämmtlichen Studenten“ Stiftungen die Wiederherſtellung der ehemaligen Convicte anzu­befehlen, und zu dieſem Ende eine eigene Hofkommiſſion auf— zuſtellen und zu verordnen geruhet, daß dieſes Geſchäft ſo viel möglich nach dem Willen der Stifter, von dem nur in ſo weit, als es Zeit und Umſtände unumgänglich erfordern, abgegangen werden darf, eingeleitet und ausgeführet werde. Ferner haben Seine Majeſtät die Löwenburgiſchen, Kielmannseggiſchen und Callminzeriſchen Stiftlinge dem bereits beſtehenden Löwenburgi­ſchen Conviete in der Joſephſtadt zugewieſen, dann für die ſämmtlichen theologiſchen Stiftlinge und für jene des ehemaligen Seminars und Conziets, des Windhagiſchen Alumnats, der v. Zolleriſchen Stiftung und des vormaligen großen Armenhauſes ein neues Convict hier in der Stadt zu errichten, hiernächſt weiter zu befehlen geruhet, daß, in fo lange dieſe Hofkommif⸗— ſion beſtehen wird, alle Vorſchläge zu den erledigten Plätzen von jenen Stiftungen, welche entweder dem Löwenburgiſchen Convicte zugewieſen ſind, oder dem neuen Conviete einverleibt werden, von Seite der betreffenden Adminiſtratoren, oder jener, denen das Präſentationsrecht dermal zuſteht, an gedachte Hof⸗— kommiſſion überreichet umd! von dieſer Allerhöchſtdenſelben aller— unterthänigſt vorgelegt werden ſollen. Es wird daher von die: fer zur Herſtellung der Convicte angeordneten Hofkommiſſion hiermit bekannt gemacht, daß alle jene, welche die mit Ende dieſes Schuljahres erledigte und dem neuen Convicte einverleibt werdende Stiftungsplätze zu erlangen wünſchen, ihre Geſuche IJ. Bd. 1