ral= Commando unterm 28. Dezember 1827 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Das Blinden ⸗Inſtitut
und
Nit hoher Genehmigung hat der k. k. Armenbezirks- Di
rektor Johann Wilhelm Klein im Jahre 1804 ein Privat— Inſtitut für blinde Kinder beiderlei Geſchlechtes, um dieſelben wieder bürgerlich brauchbar zu machen, errichtet, und als er öffentliche Proben von der Zweckmäßigkeit ſeiner Lehrmethode, und dem guten Erfolge derſelben abgelegt hatte, ſo würde er im Jahre 1808 von der Staatsverwaltung in den Stand geſetzt, ſich ausſchließend dieſem wohlthätigen Geſchäfte zu widmen, es wurden ihm zugleich mehrere blinde Kinder auf öffentliche Ko— ſten übergeben, und überdieß auch geſtattet, noch ferner blinde Kinder von Privatperſonen in Erziehung zu nehmen.
Die Gegenſtände des Unterrichts in Beziehung auf geiſtige und moraliſche Bildung, ſind: Religionslehre; Kennthiß der umgebenden Dinge durch Gefühl, Gehör und Geruch, wo bei den größern Gegenſtänden durch Modelle nachgeholfen wird; Leſen erhabener fühlbarer Schrift; Rechnen im Kopf und mit erhabenen Zahlen; Singen und Muſik; wobei fie ſich fühlbarer Noten bedienen.
Als Handarbeiten find bei dem Inſtitute eingeführt; Spin: nen, Stricken, Schnür- und Franſenmachen, Korbflechten, Pappearbeit, Bindfadenmachen, Bandweben, Schuhmachen von Leder, Tiſchlerarbeit und Drehen von Holz.
Zöglinge von vorzüglichen Talenten oder von beſſeren Ver: mögensumſtänden, bei denen es auf keinen künftigen Arbeits» verdienſt abgeſehen iſt, werden auch im Schreiben, in der Ser ſchichte, Erdebeſchreibung, Mathematik und in andern Wiſſenſchaften unterrichtet.
Die Zöglinge ſind dreierlei:
1) Solche, welche vom Staate auf öffentliche Koſten unter: halten werden.
2) Arme blinde Kinder, welche von Wohlthätern gegen
Bezahlung des nach den Preiſen der Lebensmittel ſich

