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lust hat und munter bleibt, auch seinen Herrn kennt. So wie er Widerwillen dagegen zeigt, vor dem Saufen flieht und schaudert, knurrig gegen seinen Herrn wird, so nahe man sich ihm durchaus nicht mehr und hebe ihn nur so lange vorsichtig auf, bis bie Symptomen der Wuth sich ausbilden. Jetzt schieße man ihn ohne Verzug todt. Ein, von einem Hunde, dessen Tollheit sicher ist, gebissenes Thier, hebe man gar nicht auf, und wage durchaus nicht eine, viel zu gefahrvolle, ohnehin fast nie glückende, 'Kur an ihm. — Alles dieses gilt auch von jedem andern Thier, welches von einem wirklich tollen Hunde gebissen wird, und dessen Biß nie Wuth weiter verpflanzt. Rindvieh und Pferde, von größerm Werth für den Landmann wie Hunde, sind, wenn sie von einem der Wuth verdächtigen Hunde gebissen werden, gerade wie oben erwähnt wurde, und wie wir schon bei dem Artikel der Hundswuth pag. 335 angegeben haben, nur natürlich nach größerem Maaßstabe, zu behandeln. Treten denn später die Kennzeichen der Wuth ein, so lasse man sich auf kein Curiren weiter ein, sondern tödre sie und verloche sie vorsichtig. Daß ihre Ställe und Krippen auf das sorgfältigste gereinigt werden müssen, versteht sich von selbst. Halfter, Sattel, Riemenwerk und ähnliches müssen verbrannt werden.
