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sind den Beschlüssen des nächsten Landtags Vor­behalten bleibt.

3., Die Regie: Zu dieser gehört die Anschaffung und Ausbesserung von Einrichtungsstücken, Kanzlei- und Schreibrequifiten, die Beleuchtung, Beheitzung und Rei­nigung der Amtslokalitäten, Drucksorten, Lithografien für Amtszwecke, und andere derartige Auslagen.

4. Baulichkeiten: deren es alljährlich wieder­kehrende bei größern Gebäuden immer gibt; außerdem bedarf das Landhaus auch einer gründlichen Herstellung fast in allen seinen Räumen.

5. Steuern: als Grundsteuer mit Kriegszuschlag, Landesumlage, Grundentlaftungsumlage, städtischer Zu­schlag, Brunnenzins und Brandaffekuranzbeitrag.

6. Patronat in Mariahilf: eine Ausgabs­rubrik die von ziemlicher Bedeutung ist, weil die Land­schaft Eigenthümerin und nicht bloß Patron der Kirche ist, daher die Pfarrgemeinde keine namhaften Beiträge liefert, sondern nur die Interessen deS Kirchenvermögens herangezogen werden können, so daß 30004000 st. von der Landschaft jährlich für diese Rubrik auf Bau­lichkeiten, Bezüge, Wachs, Wäsche, Musik u. s. w. in Ausgabe kommen.

7. Kirchliche Stiftungen, welche mit dem Pa­tronate nicht Zusammenhängen, übrigens nur bei 184 fl. betragen, und nur für Ein Jahr von Bedeutung sein werden, wenn nämlich die immer nothwendiger werdende Reconstruklion der ständischen Votiv-St. Annasäule in Innsbruck in Ausführung kommen wird.