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sind — den Beschlüssen des nächsten Landtags Vorbehalten bleibt.
3., Die Regie: Zu dieser gehört die Anschaffung und Ausbesserung von Einrichtungsstücken, Kanzlei- und Schreibrequifiten, die Beleuchtung, Beheitzung und Reinigung der Amtslokalitäten, Drucksorten, Lithografien für Amtszwecke, und andere derartige Auslagen.
4. Baulichkeiten: deren es alljährlich wiederkehrende bei größern Gebäuden immer gibt; außerdem bedarf das Landhaus auch einer gründlichen Herstellung fast in allen seinen Räumen.
5. Steuern: als Grundsteuer mit Kriegszuschlag, Landesumlage, Grundentlaftungsumlage, städtischer Zuschlag, Brunnenzins und Brandaffekuranzbeitrag.
6. Patronat in Mariahilf: eine Ausgabsrubrik die von ziemlicher Bedeutung ist, weil die Landschaft Eigenthümerin und nicht bloß Patron der Kirche ist, daher die Pfarrgemeinde keine namhaften Beiträge liefert, sondern nur die Interessen deS Kirchenvermögens herangezogen werden können, so daß 3000—4000 st. von der Landschaft jährlich für diese Rubrik auf Baulichkeiten, Bezüge, Wachs, Wäsche, Musik u. s. w. in Ausgabe kommen.
7. Kirchliche Stiftungen, welche mit dem Patronate nicht Zusammenhängen, übrigens nur bei 184 fl. betragen, und nur für Ein Jahr von Bedeutung sein werden, wenn nämlich die immer nothwendiger werdende Reconstruklion der ständischen Votiv-St. Annasäule in Innsbruck in Ausführung kommen wird.

