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her überschütten, sie selbst aber beschäftigt sich indessen mit anderen Gedanken und Betrachtungen.

»o65.

Das Verhängniß laßt sich füglich mit dem bürger­lichen Gesetz vergleichen. Dies schreibt erstlich bedin­gungsweise, wo nicht alle, doch die meisten Pflichten vor, sodann aber umfaßt es auch dem Vermögen nach alles, was dein Sraate ersprießlich ist. Es beschäf­tigt sich vorzüglich mit dem Allgemeinen, von dem die einzelnen und besonderen Falle eine bloße Folge sind. Auf gleiche Weise muß das Gesetz der Natur vorzüglich das Allgemeine, einzelne Fälle aber, als eine Folge von diesem, in sich begreifen. Das Erstere kann also gewissermaßen das Verhängte, die Letzte­ren aber unverhängte Dinge genannt werden. Das Bestimmte, das dergöttlichen Vorsehung ganz eigent­lich zukommt, ist in dem Allgemeinen weit mehr sicht­bar. Von dieser Art ist nun das göttliche Gesetz, und nicht weniger auch das bürgerliche; das Unendliche und Unbestimmte hingegen findet nur in dem Einzel­nen Statt.

1066.

Wie einer, der schnell läuft und über einen Zaun springt, m einen Graben fallen kann, welchen er nicht sieht, so geht es dem, welcher eine Handlung

unternimmt, bevor er die Folgen erwogen hat.

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