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hier darin, auszusprechen, was dermal praktisches Recht sei. Der Verfasser hat nach bestem Wissen und Gewissen versucht, dieses näher anzugeben. Ob der Versuch gelungen sei, ob er jene richtige Mitte getroffen habe, welche die Grundsätze der katholischen Kirche mit den Umständen der gegenwärtigen Zeit in das wahre, angemessene Verhältniß setzt, muß er Anderen zu bestimmet! überlassen.
Um jedoch allfälligen Mißverständnissen vorzubeugen, glaubte der Verfasser noch einige Bemerkungen voranschicken zu sollen. Diese Schrift hat die Frage der Staatscensur ganz unberührt gelassen; sie handelt nur vom kirchlichen Bücherverbot und bewegt sich lediglich auf dem Gebiet der Kirche; nur die Frage mußte der Vollständigkeit wegen berührt werden, wie sich von Altersher bis jetzt die Staatsgewalt zum kirchlichen Bücherverbot gestellt habe. — Die Schrift ist von einem Katholiken und für Katholiken geschrieben; Alle jene, welche die Auctorität der katholischen Kirche nicht anerkennen, betrifft ihr Inhalt nicht. Solche werden natürlich, da sie die Kirche selbst anfeinden und ihre Auetorität verwerfen, auch das, was in dieser Auctorität wurzelt, anfeinden und verwerfen. Eines jedoch glaubt der Verfasser auch von Solchen, wenn sie etwa zufällig Notiz von dieser Schrift nehmen sollten, mit Grund erwarten zu

