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bereits gebildet, und erstarkte rasch, denn sie trug ja den lebensfähigen, in der Kirche Gottes niedergelegten Keim der Zukunft in sich. Mit den Formen wechselten auch die Namen. So kömmt es, daß moderne Einrichtungen in der alten Zeit unter ganz andern Namen Vorkommen. Wer sich nicht auf die obige Weise in den Quellen orieutirt hat, weiß eben so wenig für gewisse neuere kirchliche Einrichtungen die kirchenrechtlichen Bestimmungen in den Quellen selbst zu verstehen. Ja bisweilen führt das Mißver- ständniß der in den Quellen gebrauchten Ausdrücke zu ganz unrichtigen Schlüssen*); und da diese Schlüsse wieder den Grund für die Theorie oder Praxis bilden, so leuchtet von selbst ein, wie gefährlich solche Mißverständnisse seien, indem sie einerseits dazu führen, die kirchlichen Rechtsquelten in Mißcredit zu bringen, andererseits durch eine solche falsche Anwendung große und schädliche Verwirrungen herbeigesührt werden können.
Bei so bewandten Verhältnissen könnte Jemand glauben, sei es vielleicht besser, gar nicht an diese alten Quellen zurückzugehen. Man könnte das mit einigem Scheine sagen, wenn es sich dabei nicht um das Gesetzbuch der Kirche handelte. Aber wer wird zu behaupten wagen, daß der Priester das Gesetzbuch der Kirche ignoriren dürfe? Ist es nöthig, an das alte, immer gleich wahre Wort des heil. Papstes Cölestin I. vom I. 429 zu erinnern? „Niilli Sacerdofum suos licet canones igno- rare, nec quidquam facere, quod Patrum possit regulis obviare. Quae enim a nobis res digna scrvabitur, si Decretalium uorma constitutorum pro aliquoium libilu, licentia populis permissa frangaiur?" (Epist. V. n. 1. ed. Maur.) Oder an die eindringliche Mahnung des vierten Toletanischen Conciliums (I. 633)? „lgnorantia, maler cimetorum errorum, maxiine in sacerdotibus Dei vitanda est, qui docendi officium in populis susceperunt; sacerdoles enim legere 8. Scriplura admonet, Paulo Apo-
*) Ein Beispiel dieser Art bietet das Wort: Plebanus in c. 3. de off. Jod. Ordinarii, welches man nicht selten irrig vom gewöhnlichen Pfarrer verstand.

