Das römische Volk befaß Redlichkeit. Diese Redlichkeit vermochte so viel, daß der Gesetzge­ber oft nur dem Volke bas Gute zeigen durfte, um es zur Befolgung desselben zu bewegen; eS schien, statt der Befehle war es hinlänglich, ihm guten Rath zu ertheilen.

, , Montesquieu.

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6. Buch ii. Cap-