Das römische Volk befaß Redlichkeit. Diese Redlichkeit vermochte so viel, daß der Gesetzgeber oft nur dem Volke bas Gute zeigen durfte, um es zur Befolgung desselben zu bewegen; eS schien, statt der Befehle war es hinlänglich, ihm guten Rath zu ertheilen.
, , Montesquieu.
'V Vom Geiste t>cr Gesetze»
6. Buch ii. Cap-

